Arbeitsagentur unterstützt mit Experten-Telefon zum Thema “Arbeit und Behinderung”

Mit dem Experten-Telefon zum Thema “Arbeit und Behinderung” hat die Neubrandenburger Arbeitsagentur Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine Plattform geboten, um offene Fragen und Unsicherheiten zu klären.

Es gibt viele Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen und unterstützen. Die Bundesagentur für Arbeit begleitet Menschen mit Behinderungen vor und während des Berufslebens. Aber auch Arbeitgeber haben häufig Fragen, wenn es darum geht, Menschen mit Behinderungen einzustellen. Dazu hat die Neubrandenburger Arbeitsagentur ein Experten-Telefon durchgeführt.

“Mit unserem Telefonforum haben wir Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine Plattform geboten, um offene Fragen, Unsicherheiten oder Bedenken im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen anzusprechen und Lösungsansätze zu finden”, sagt Thomas Besse, der Chef der Neubrandenburger Arbeitsagentur und ergänzt: “Es ist uns ein wichtiges Anliegen, Menschen mit Behinderungen bestmöglich zu unterstützen und gleichzeitig Arbeitgebern die Vorteile der Vielfalt am Arbeitsplatz zu verdeutlichen. Unser Team von Experten ist immer bereit, wertvolle Informationen und Lösungen anzubieten.”

Folgende Fragen aus Arbeitgeberseite wurden während des Experten-Telefons beantwortet:

Welche wichtigen Aspekte sollte ich als Arbeitgeber – bei der Einstellung von schwerbehinderten Menschen als Auszubildende berücksichtigen?

Die Einstellung von schwerbehinderten Menschen als Auszubildende erfordert eine sorgfältige Planung und Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse. Es ist wichtig, den Prozess so inklusiv wie möglich zu gestalten und sicherzustellen, dass alle Beteiligten die erforderliche Unterstützung erhalten. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass der Bewerber oder die Bewerberin die erforderlichen Qualifikationen und Fähigkeiten für die ausgeschriebene Ausbildungsstelle mitbringen. Die Behinderung sollte nicht ausschlaggebend für die Einstellungsentscheidung sein. Ein weiterer Faktor ist auch, ob der Arbeitsplatz barrierefrei ist und welche Anpassungen eventuell erforderlich sind, um den Auszubildenden mit Behinderung bestmöglich zu unterstützen.


Welche Unterstützungsangebote kann ich von der Arbeitsagentur erhalten, wenn ich plane, einen Menschen mit Behinderung als Auszubildenden einzustellen?

Wer einen Menschen mit Behinderung als Auszubildenden einstellen möchte, kann verschiedene Unterstützungsangebote von der Arbeitsagentur in Anspruch nehmen. Hier sind einige Möglichkeiten:

  • Ausbildungszuschüsse: Die Arbeitsagentur kann finanzielle Unterstützung in Form von Ausbildungszuschüssen gewähren, um die Einstellung und Ausbildung von Menschen mit Behinderung zu erleichtern. Diese Zuschüsse können einen Teil der Lohnkosten decken.
  • Barrierefreie Arbeitsplatzgestaltung: Die Arbeitsagentur kann auch finanzielle Unterstützung für die Anpassung des Arbeitsplatzes an die Bedürfnisse des Auszubildenden mit Behinderung bereitstellen. Dies kann den barrierefreien Zugang und die technische Ausstattung umfassen.
  • Mehrfachanrechnung: Ein schwerbehinderter Auszubildender kann auf zwei Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen angerechnet werden.
  • Beratung und Begleitung: Die Arbeitsagentur bietet Beratungsdienste an, die bei der Auswahl, Einstellung und Integration von Auszubildenden mit Behinderung helfen können.

 

Die Experten der Neubrandenburger Arbeitsagentur Astrid Runge, Silke Dannenberg, Nicole Prasser, (v.l.n.r. sitzend) Stefan Quandt,
Stefan Fischer, Iris Groß (v.l.n.r. stehend) beim Telefonforum. Foto: Agentur für Arbeit Neubrandenburg

Aus Arbeitnehmerseite wurden folgende Fragen beantwortet:

Wie kann ich – trotz Behinderung – wieder ins Berufsleben einsteigen?

Auch mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung können Menschen erfolgreich im Berufsleben stehen. In einem Beratungsgespräch lässt sich klären, welche Hilfen in Frage kommen.

Bei mir wurde ein Grad der Behinderung von 30 festgestellt. Kann es ratsam sein, bei der örtlichen Agentur für Arbeit einen Antrag auf Gleichstellung zu stellen?

Die Gleichstellung am Arbeitsplatz kann für Arbeitnehmer mit Behinderung Vorteile bieten, darunter:

  • Berufliche Chancen: Gleichstellung kann die Chancen auf Einstellung erhöhen. Arbeitgeber, die sich für Inklusion engagieren, sind eher bereit, qualifizierte Mitarbeiter mit Behinderungen einzustellen und zu fördern.
  • Arbeitsplatzsicherheit: Eine Gleichstellung kann vor einer behinderungsbedingten Kündigung schützen, denn der Arbeitgeber muss – bevor er eine Kündigung aussprechen kann – die Zustimmung des Inklusionsamtes einholen. Auch sind Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber sich für Gleichstellung einsetzt, besser vor Diskriminierung und Benachteiligung geschützt. Dies kann die langfristige berufliche Sicherheit erhöhen.
  • Arbeitsbedingungen: Unternehmen, die sich für Gleichstellung engagieren, sind eher bereit, notwendige Anpassungen am Arbeitsplatz vorzunehmen, um Bedürfnisse ihrer Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Dies kann die Arbeitsbedingungen verbessern und die Leistungsfähigkeit steigern.

 

2023-10-02

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