Steuerbescheid

Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2019

Bekanntmachung des Musters für die Lohnsteuer-Anmeldung 2019

Das Vordruckmuster für die „Lohnsteuer-Anmeldung 2019“ und die „Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2019“ wurden jetzt bekanntgemacht.

Das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2019 ist gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes bestimmt worden. Das Vordruckmuster und die „Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2019“ werden hiermit bekannt gemacht. Das Vordruckmuster ist auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend, die mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen hergestellt werden (vgl. BMF-Schreiben vom 3. April 2012, BStBl I Seite 522). Abweichend vom Vordruckmuster ist in den elektronischen Formularen zusätzlich zur Kennzahl 23 ein Freitextfeld für die entsprechenden Angaben sowie ein Eintragungsfeld mit der Kennzahl 91 für den Familienkassenschlüssel und ein Eintragungsfeld mit der Kennzahl 43 für das ausgezahlte Kindergeld vorzusehen (weitere Informationen siehe unter www.elster.de).

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Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) erläutert fünf wichtige Punkte, die in diesem Steuerjahr insbesondere für Arbeitnehmer neu und von Bedeutung sind.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen
29.08.2018

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