Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet große Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten. KMU müssen die gesetzlichen Sorgfaltspflichten (eigentlich) nicht erfüllen.
Aber: Ein KMU kann trotzdem mit den Anforderungen des Gesetzes in Berührung kommen, wenn es einem anderen Unternehmen Dienste leistet oder Produkte zuliefert, das seinerseits den LkSG-Pflichten unterliegt. Denn das KMU gilt dann nach dem LkSG als unmittelbarer Zulieferer des verpflichteten Unternehmens. Das verpflichtete Unternehmen muss unmittelbare Zulieferer, bei denen es ein Risiko vermutet, in seine konkrete Risikoanalyse und ggf. in Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie in die Einrichtung seines Beschwerdeverfahrens einbeziehen.
Derzeit stehen KMU noch vor vielen Fragen, wenn es darum geht, internationale Lieferketten nachzuverfolgen und die Anforderungen zu erkennen, denen ihr Unternehmen im Zusammenhang mit dem LkSG unterliegt. Zudem versuchen einige verpflichtete Unternehmen, die gesetzlichen Pflichten aus dem LkSG per Vertrag an zuliefernde KMU weiterzugeben. Dieser bloßen Weitergabe erteilen die Kontrollbehörden jedoch eine klare Absage.
Um speziell kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Fragen rund um Prüfung der bestehenden Lieferkette bzw. einer geplanten Neuausrichtung zu unterstützen, wurden in den letzten Monaten auf Bundesebene Initiativen gestartet und Tools geschaffen.
So hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemeinsam mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte einen Katalog mit den wichtigsten Fragen und Antworten für KMU und kompakte Hinweise zur Zusammenarbeit in der Lieferkette veröffentlicht. Dies hilft KMU, die nicht unter das LkSG fallen, aber dennoch mit dem Gesetz in Berührung kommen.
Mit dem FAQ-Katalog und der Handreichung „Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern“ erhalten KMU eine wertvolle Hilfestellung, für den Fall, dass sie mit den Anforderungen im Kontext des LkSG konfrontiert werden.
Die Unterlagen zeigen u. a. auf, wo eine Zusammenarbeit im Gesetz angelegt ist und wozu verpflichtete Unternehmen ihre Zulieferer nach dem LkSG nicht auffordern dürfen.
- Handreichung der Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern
- Executive Summary zur Zusammenarbeit in der Lieferkette
- Die wichtigsten Fragen und Antworten für KMU
2023-10-11