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Im vergangenen Jahr erhielten mehr als 171.000 Teilnehmer/innen an Fortbildungen Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Gegenüber 2012 stieg die Zahl der Geförderten um 1,8 Prozent. Das hohe Niveau des Vorjahres wurde damit zum sechsten Mal in Folge übertroffen.
Laut Bundesstatistik haben sich 2013 58 Prozent der Geförderten in Teilzeit und 42 Prozent in Vollzeit fortgebildet. Fortbildungsabschlüsse im Bereich Industrie und Handel nahmen mit knapp 50 Prozent die Spitzenstellung ein. Knapp 28 Prozent der Geförderten nahmen an Fortbildungsmaßnahmen im Handwerksbereich teil, wo die Quote derer, die sich später selbstständig machen, besonders hoch ist.
Den größten Anteil an den Geförderten hatten mit 34 Prozent die zwischen 20 bis unter 25 Jahre alten Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Die Zahl der geförderten Frauen betrug 2013 rd. 54.000 – und stieg damit im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls an.
Gefördert werden können Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zu
_ Handwerks- oder Industriemeistern,
– Technikern,
– Fachkaufleuten,
– Fachkrankenpflegern,
– Betriebsinformatikern,
– Programmierern,
– Betriebswirten oder
– eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten
und die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen.
Von den Förderleistungen entfielen rund 390 Millionen Euro auf Darlehen und 186 Millionen Euro auf Zuschüsse. Die Geförderten erhielten Zuschüsse zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (81 Millionen Euro), für den Lebensunterhalt (96 Millionen Euro), für den Kindererhöhungsbetrag (7 Millionen Euro) und zur Kinderbetreuung (knapp 1 Million Euro).
Die Darlehen wurden für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (186 Millionen Euro), für den Lebensunterhalt (194 Millionen Euro), für den Kindererhöhungsbetrag (7 Millionen Euro), für die Kosten während der Prüfungsvorbereitungsphase (rund 2 Millionen Euro) und für die Anfertigung des „Meisterstücks“ (knapp 1 Million Euro) bewilligt. Ob die Förderungsberechtigten die bewilligten Darlehen in Anspruch nehmen, können sie frei entscheiden. Insgesamt überwies die Kreditanstalt für Wiederaufbau an die Geförderten im Jahr 2013 Darlehen in Höhe von rund 310 Millionen Euro. Geförderten Personen werden auf Antrag nach erfolgreichem Abschluss ihrer Weiterbildungsmaßnahme 25 % ihres Restdarlehens zum Maßnahmebeitrag erlassen. Im Jahr 2013 erhielten rund 28 000 Personen einen Darlehenserlass im Wert von insgesamt knapp 21 Millionen Euro.
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Grit Gehlen