Wo finde ich Gründer-Supporter?
TBI – Technologie-Beratungs-Institut GmbH
Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Kai Krause (Patentingenieur) | Tel: 0385 3993 – 140 Fax: 0385 3993 – 240 Email: piz@tbi-mv.de | |||
Dipl.-Ing. (FH) Christian Heinecke | Tel: 0385 3993 – 193 Fax: 0385 3993 – 240 Email: piz@tbi-mv.de |
Die TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH ist langjähriger Projektträger des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern. Als beliehenes Unternehmen ist die TBI GmbH unter der Fachaufsicht des Referates Technologie für die Förderprogramme in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation verantwortlich.
Die TBI GmbH betreibt eine Hauptgeschäftsstelle in Schwerin, von der die Arbeit der Zweigstellen koordiniert und angeleitet wird.
Durch die Zweigstellen wird eine umfangreiche und gleichwertige Unterstützung und Bewertung der Fördervorhaben von Unternehmen, wissenschaftlichen Einrichtungen und Existenzgründern in den Regionen des Landes gesichert.
Die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation umfasst folgende Programme:
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- Durchführbarkeitsstudien
- Anmeldung von Schutzrechten
- Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen
- Prozessinnovationen
- Investitionen in Folge von Prozessinnovationen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern. Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen können im Rahmen der Verbundforschung innerhalb des Programmes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Förderanträge stellen. Neben den programmspezifischen Fördervoraussetzungen müssen die Ergebnisse des Vorhabens geeignet sein, zu einer Steigerung der unternehmensbezogenen und regionalen Wertschöpfung und Beschäftigung beizutragen und eine begründete Aussicht auf Verwertung und wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
Die allgemeinen sowie programmspezifischen Förderbedingungen sind in der “Richtlinie zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation” geregelt, die im Downloadbereich eingesehen werden kann.
Zur Wahrung der Fristen sind Anträge spätestens 14 Tage vor dem geplanten Beginn der Maßnahme bei der TBI GmbH einzureichen.
Um nähere Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte das entsprechende Förderprogramm aus der Liste oder dem Navigationsmenü.
Diese Kurzbeschreibung hat rein informativen Charakter und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sämtliche Regeln, Vorgaben usw., die Förderung von Vorhaben in diesem Bereich betreffend, entnehmen Sie bitte der geltenden Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation.