Sozialversicherung: Änderungen im Verfahren bei Krankschreibung und Krankengeld

Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben sich auf ein neues Verfahren in Bezug auf Krankschreibung geeinigt.

Nach dem Ende der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber wurde bisher keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) mehr durch den Arzt ausgefüllt.
Stattdessen musste eine spezielle „Bescheinigung für die Krankengeldzahlung” von den Krankenkassen an den Versicherten gesandt werden.
Der Betroffene musste wiederum diesen sogenannten Auszahlschein zum manuellen Ausfüllen in der Arztpraxis vorlegen, um ihn danach wieder an die Krankenkasse zum Erhalt des Krankengeldes zurückzuschicken.

Krankenschein neuSeit 01.01.2016 gibt es für eine Krankschreibung nur noch ein Formular: die bisherige AU-Bescheinigung und der bisherige Auszahlschein werden hierin zusammengefasst.
Der neue Mustervordruck besteht aus einem vierteiligen, gelben Formularsatz aus selbstdurchschreibendem Papier.
Es umfasst je eine Ausfertigung für die Krankenkasse, den Arbeitgeber, den Versicherten und den Arzt.
Der GKV-Spitzenverband fasst die Änderungen wie folgt in einer Tabelle zusammen:

bis Ende 2015 ab Januar 2016:
Krankschreibung während der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber:

Arzt stellt AU-Bescheinigung aus; eine Kopie zur Information für den Arbeitgeber ist Bestandteil des Formulars

Krankschreibung während der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber:

Arzt stellt AU-Bescheinigung aus; eine Kopie zur Information für den Versicherten und ein Durchschlag für den Arbeitgeber sind Bestandteil des Formulars

Krankschreibung während des Krankengeldbezuges:

 1.   Versand des Auszahlscheins durch die Kasse an den Versicherten

2.   Ausfüllen des Auszahlscheins durch den Arzt

3.   Versand des ausgefüllten Auszahlscheins: durch den Versicherten an die Kasse

4.   Nachweis der Arbeitsunfähigkeit gegenüber dem Arbeitgeber durch vom Versicherten geschwärzte Kopie des Auszahlscheins oder zusätzlich vom Arzt erstellte AU-Bescheinigung

Krankschreibung während des Krankengeldbezuges:

 1.   Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit durch den Arzt

2.   Vorlage der AU-Bescheinigung bei der Krankenkasse

3.   Eine Kopie zur Information für den Versicherten und ein Durchschlag für den Arbeitgeber sind Bestandteil des Formulars

Ein Muster des neuen Formulars zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung finden Sie auf den Seiten des GKV-Spitzenverbandes unter www.gkv-spitzenverband.de.

2016-03-08

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