Was Sie über die eIDAS-Verordnung wissen sollten

Am 1. Juli 2016 wird EU-weit das “elektronische Siegel” für juristische Personen eingeführt. Über die Details informieren das vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) koordinierte Forum elektronische Vertrauensdienste und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Anfang März in Berlin.

Was bedeutet die Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-VO) in der Praxis? Wie kann die sichere Kommunikation auch europaweit künftig aussehen; welche Vorgaben und technischen Voraussetzungen gibt es?

Die neue EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen soll grenzübergreifende digitale Transaktionen wie Vertragsabschlüsse und Einkäufe im Internet erleichtern.

Die Teilnehmer des Workshops “Elektronische Siegel” erfahren am 7. März ab 11 Uhr in den Räumen des BMWi unter anderem, wie es um die Anpassung des nationalen Rechts an eIDAS bestellt ist. Der Stand von Normen und Anwendungen in anderen EU-Mitgliedstaaten wird ebenso behandelt wie etwa die Herausforderungen bei der Prüfung von Vertrauensdiensten oder Szenarien für eIDAS-konforme qualifizierte Siegel.

Die Veranstaltung endet mit einer Podiumsdiskussion. Anmelden können Sie sich noch bis zum 26. Februar beim BMWi unter der Mailadresse: Rita.Daehn@bmwi.bund.de

19.2.2016

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