Klage, Recht, Urteil, Gericht

Adressbuchfallen: zwei aktuelle Urteile lassen Unternehmen aufatmen

Auch im Gebiet der IHK Neubrandenburg für das östliche  Mecklenburg-Vorpommern sind ihnen zahlreiche Unternehmen auf den Leim gegangen. Doch jetzt sind die Adress-Sammelwerke der DR Verwaltung AG aus Bonn und der GES Registrat GmbH aus Berlin in ihre Schranken gewiesen worden. Das Landgericht (LG) Bonn und das LG Berlin haben mit aktuellen Urteilen beiden Gesellschaften die Verwendung der streitigen Formulare verboten. IHK Neubrandenburg Grit Gehlen

Im Fall von GES Registrat fand das LG Berlin deutliche Worte: „Das Verhalten der Beklagten [also der GES Registrat] ist in mehrfacher Hinsicht wettbewerbswidrig.“, heißt es in der
Urteilsbegründung. Das Gericht spricht sowohl von Verschleierung als auch von Irreführung. Die Gestaltung des Schreibens sei für Werbung völlig untypisch. Daher sei es den Empfängern
auch nicht zumutbar, das Formular als solche zu erkennen. Das LG Bonn führt zu DR Verwaltung aus: „Die beanstandeten Schreiben sind irreführend, weil in der Gesamtschau durch die Aufmachung ein amtlicher (…) Charakter vorgespiegelt wird (…)“.
Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Bei Fragen zu Formular- oder Adressbuchfallen können Sie sich in Ihrer IHK oder Handwerkskammer beraten lassen.

Wenn Sie Mittglied der IHK  Neubrandenburg für das östliche  Mecklenburg-Vorpommern sind wenden Sie sich bitte an Andrea Grimme, Tel. 0395 5597-308
oder per E-Mail: andrea.grimme@neubrandenburg.ihk.de.

10.2.2016

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