Arbeitgeber und Dienstfahrzeug

Der Arbeitgeber ist als Halter eines Kraftfahrzeuges (Dienstfahrzeug), das er anderen überlässt, verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, ob der jeweilige Fahrzeugführer die dazu erforderliche Fahrerlaubnis besitzt.

Dienstfahrt3 Foto Grit GehlenNach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) kann der Halter eines Kraftfahrzeuges mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden, wenn er anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder gegenüber dem ein Fahrverbot ausgesprochen wurde.
Wer die Tat fahrlässig begeht, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe mit bis zu 180 Tagessätzen bestraft werden.

Um sich nicht dem Vorwurf der Fahrlässigkeit auszusetzen, ist es notwendig, dass sich der Arbeitgeber vor der erstmaligen Überlassung und danach in regelmäßigen Abständen vergewissert, dass der Mitarbeiter auch über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügt, wobei es hierfür notwendig ist, sich die Fahrerlaubnis im Original vorlegen zu lassen. Eine Versicherung des Mitarbeiters, eine entsprechende Fahrerlaubnis zu besitzen, genügt nicht.

Es gibt keine detaillierten Vorschriften darüber, wie häufig man dies wiederholen muss. Empfehlenswert ist, dies in einem Rhythmus von sechs Monaten, mindestens jährlich, zu tun.

Sinnvoll ist in jedem Fall auch, eine Vereinbarung darüber zu treffen (z. B. bereits im Arbeitsvertrag oder im Rahmen einer Belehrung), dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, den Arbeitgeber unverzüglich über den Entzug der Fahrerlaubnis zu informieren.

2016-01-24

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