Industrie 4.0 ist Chefsache: Unter dem Begriff Industrie 4.0 wird die durch das Internet getriebene vierte industrielle Revolution verstanden. Sie umschreibt den technologischen Wandel heutiger Produktionstechnik zur intelligenten Fabrik, in der Maschinen und Produkte untereinander vernetzt sind.

Änderungen im Vergabegesetz MV beschlossen

Ziele der Änderungen im Vergabegesetz sind unter anderem die Erhöhung der Bagatellgrenzen, die Änderung der sogenannten „Aufgreifschwelle“ sowie die Festschreibung des Mindestlohns.

„Wir haben das Vergabegesetz weiterentwickelt und das Verfahren insgesamt praxisnäher gestaltet. Gleichzeitig ist festgeschrieben worden, dass bei öffentlichen Aufträgen in jedem Fall ein Mindestlohn von 8,50 Euro gezahlt wird“, sagte der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus, Harry Glawe.

Das Gesetz enthält vor allem Erleichterungen für Unternehmen und Vergabestellen.
So gilt das Gesetz z. B. künftig erst ab einem Wert („Bagatellgrenze“) von 10.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen sowie 50.000 Euro für Bauleistungen.
Bei Zweifeln an der Angemessenheit eines Preisangebotes („Aufgreifschwelle“) ist künftig eine Abweichung von mindestens 20 % von den Preisen anderer Bieter oder der Preisermittlung des Auftraggebers ausschlaggebend (vorher: 10 %).
Die Änderung des Vergabegesetzes steht auch im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes des Bundes (MiLoG). Wie bisher gilt bei öffentlichen Aufträgen als Untergrenze der Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro. Dies gilt auch für Berufsgruppen, in denen der Mindestlohn nach dem MiLoG erst zu einem späteren Zeitpunkt den Wert von 8,50 Euro erreicht.
Zukünftig können unterlegene Bieter in einem Vergabeverfahren auch per Mail oder Fax über das Ergebnis informiert werden.
„Die Änderungen dienen der Vereinfachung im Vergabeverfahren und tragen der Bedürfnissen der Praxis Rechnung“, sagte Wirtschaftsminister Glawe.

 

2015-12-19

 

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