Auswirkungen der Reform des Gründungszuschusses

Knapp 90 Prozent  der von den Arbeitsagenturen mit einem Gründungszuschuss Geförderten waren rund 18 Monate nach dem Beginn der Förderung noch selbstständig.

In seinem aktuellen IAB-Kurzbericht (21/2015) fasst das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) 2 Studien zusammen, die sich mit den Auswirkungen der Reform des Gründungszuschusses für Arbeitslose zum Jahreswechsel 2011/2012 und der flankierenden Budgetkürzungen auf das Gründungsgeschehen in Deutschland befasst haben.

Ziele der damaligen Reform waren:
– erhebliche Ausgabeneinsparungen bei Gründungszuschüssen zu erreichen
– die Flexibilität bei der Vergabe des Gründungszuschusses durch die Einführung von Ermessensentscheidungen zu erhöhen (verstärkte Vermittlung Gründungswilliger in abhängige Beschäftigung)
– Mitnahmen verstärkt entgegenzuwirken, also mehr nachhaltige Gründungen erreichen.

In einer Presseinformation schreibt das IAB zu den Ergebnissen der Studien u. a. Folgendes:

„Knapp 90 Prozent  der von den Arbeitsagenturen mit einem Gründungszuschuss Geförderten waren rund 18 Monate nach dem Beginn der Förderung noch selbstständig. 7,5 Prozent  der ehemals Geförderten waren sozialversicherungspflichtig beschäftigt, weniger als 2,5 Prozent  arbeitslos.

Nach der Reform des Gründungszuschusses Ende 2011 ist die Nachhaltigkeit der Gründungen damit leicht gestiegen. Vor der Reform lagen die entsprechenden Anteile bei rund 80 Prozent  Selbstständigen, gut zehn Prozent  sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und etwas über fünf Prozent Arbeitslosen.
Neben der Reform kommen aber ebenfalls andere Erklärungen in Betracht: „Die Verbesserungen der Nachhaltigkeit der Gründungen könnten auch auf eine günstigere konjunkturelle Lage zurückzuführen sein“, so die Arbeitsmarktforscher.
Agentur für Arbeit 2 Foto Grit GehlenWährend vor der Reform des Gründungzuschusses ein Rechtsanspruch auf die Förderung bestand, muss der Gründungswillige jetzt den Arbeitsvermittler davon überzeugen, dass seine Existenzgründung förderungswürdig ist. Die Förderung einer Existenzgründung kommt dabei erst dann in Betracht, wenn die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung nicht aussichtsreich erscheint.

Mit der Reform strebte die Politik erhebliche Budgeteinsparungen an. Die Ausgabensparziele wurden auch erfüllt: Die Zahl der Geförderten sank von gut 130.000 im Jahr 2011 auf rund 20.000 im Jahr 2012 und damit um mehr als 80 %, und auch die Ausgaben pro Gefördertem gingen im Zuge der Reform zurück. Die Ausgaben für den Gründungszuschuss verringerten sich von 1,7 Milliarden Euro im Jahr 2011 auf rund 220 Millionen im Jahr 2013.

Die Reform sollte zudem Mitnahmeeffekte reduzieren. Eine potenzielle Mitnahme liegt dann vor, wenn Arbeitslose auch ohne Förderung eine Gründung vorgenommen hätten und die Gründung auch ohne Förderung erfolgreich gewesen wäre.

Die IAB-Forscher stellen in ihrer Studie dazu fest, dass der Anteil von potenziellen Mitnahmen an allen geförderten Gründungen von 19 Prozent  auf 28 Prozent  zugenommen hat. Aufgrund der gesunkenen Förderzahlen ist gleichzeitig die absolute Zahl von potenziellen Mitnahmen gesunken. „Überträgt man die ermittelten Anteilswerte auf die Gesamtzahl der Geförderten in den Jahren 2009 und 2012, sind vor der Reform ca. 27.800 und nach der Reform ca. 5.700 geförderte Gründungen als potenzielle Mitnahmen einzustufen“, schreiben die Arbeitsmarktforscher.”

Hier außerdem eine Broschüre der Agentur für Arbeit zum Thema “Gründungszuschuss”.

2015-12-21

 

Print Friendly, PDF & Email