Zuwanderung in Mangelberufen – Positivliste der BA

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eine neue sogenannte Positivliste vorgelegt, die die Fachkräftezuwanderung aus Drittstaaten in nicht-akademische Mangelberufe regelt.
Sie weist Berufe und Berufsgruppen aus, in denen ein Fachkräftemangel herrscht und für die ein Zugang für qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten zum Arbeitsmarkt ohne Vorrangprüfung besteht.
Voraussetzung ist hier aber in jedem Fall die Anerkennung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation mit einer inländischen qualifizierten, d. h. mindestens zweijährigen Berufsausbildung.

Die Anpassung der Positivliste basiert auf der halbjährlich aktualisierten Fachkräfteengpassanalyse der BA, die zuletzt im Juni 2015 vorgenommen wurde.
Auf der Positivliste sind erstmalig auch Berufe vertreten, bei denen in einzelnen Bundesländern, aber nicht bundesweit ein Fachkräftemangel herrscht. In allen in die Positivliste aufgenommenen Berufsgattungen ist eine Zuwanderung bundesweit möglich.
Neu aufgenommen wurden Berufe und Berufsgruppen in den Bereichen:

  • Metallbau,
  • Schweiß-, Verbindungstechnik,
  • Industrietaucher/innen u. a.,
  • Hochbau,
  • Beton- und Stahlbetonbau,
  • Maurerhandwerk,
  • Softwareentwicklung,
  • Programmierung,
  • Orthopädie- und Rehatechnik sowie
  • Hörgeräteakustik

2015-11-19

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