Eignungsuntersuchungen in der betrieblichen Praxis

Für die Durchführung von Eignungsuntersuchungen gibt es verschiedene Gründe. Sie müssen bzw. können z. B. durchgeführt werden:

  • auf der Basis spezieller Rechtsvorschriften für bestimmte Personengruppen und Arbeitsbereiche, in denen eine besondere Verantwortung für Dritte zu tragen ist (z. B. Busfahrer, Piloten…)
  • auf der Basis arbeitsrechtlicher Grundlagen, soweit sie gesetzlichen Regelungen nicht entgegenstehen und verhältnismäßig sind
  • als Einstellungsuntersuchung, “wenn das Vorhandensein bestimmter gesundheitlicher Voraussetzungen aufgrund der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der sie begleitenden Bedingungen eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme darstellt”.

 

Nach Inkrafttreten der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Ende Oktober 2013 hatte sich in Bezug auf Eignungsuntersuchungen erheblicher Informationsbedarf ergeben.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hatte dies zum Anlass genommen, um eine DGUV-Information zu Eignungsuntersuchungen in der betrieblichen Praxis herauszugeben.

Diese DGUV-Information (pdf-Version, voraussichtlich ab Mitte November 2015 auch als Broschüre zu bestellen) ist nunmehr unter Berücksichtigung vieler Hinweise aus der Praxis überarbeitet worden.
Sie enthält Ausführungen zur Trennung von arbeitsmedizinischer Vorsorge und Eignungsuntersuchungen. Weiter werden Erläuterungen zu den Rechtsgrundlagen für Eignungsuntersuchungen und deren Verhältnismäßigkeit sowie Beispiele aus der betrieblichen Praxis gegeben.

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