Raucherpause: Was gilt arbeitsrechtlich?

Die Deutsche Handwerks Zeitung beantwortet in einem aktuellen Beitrag die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen zur Raucherpause. Nachfolgend eine Zusammenfassung.

Zunächst einmal: Das Recht steht eindeutig auf der Seite der Nichtraucher.
Arbeitgeber können daher Regelungen treffen, um zum Beispiel einen Ausgleich zu schaffen oder die Raucher zur Pause ausstempeln lassen.

  • Haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Raucherpause im Betrieb?
    Nein. Eine Raucherpause ist keine Arbeitszeit, das haben Gerichte mehrfach klargestellt. Arbeitgeber dürfen Raucherpausen im Betrieb daher pauschal verbieten. Lassen sie sie zu, handelt es sich um reine Kulanz. Auch das Argument der betrieblichen Übung zieht nicht.
    Vergüten müssen Arbeitgeber Raucherpausen ebenfalls nicht. Außerdem fallen Unfälle während der Raucherpause auch nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
  • Unter welchen Umständen dürfen Beschäftigte während der Arbeit eine Raucherpause einlegen?
    Wenn Arbeitgeber dies aus Kulanz zulassen oder es eine entsprechende Betriebsvereinbarung gibt, sind Raucherpausen möglich. Die Pausenregeln können variieren, viele Unternehmen verpflichten ihre Beschäftigten während der Rauchpausen aber zum Ausstempeln und zur Nacharbeit der versäumten Zeit.
    In unbezahlten Ruhepausen, der Mittagspause zum Beispiel, dürfen Beschäftigte zur Zigarette greifen – wenn dafür die räumlichen Voraussetzungen (z. B. Raucherbereich im Hof oder Raucherraum) vorhanden sind. Rauchen am Arbeitsplatz verstößt gegen den gesetzlichen Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz, der in § 5 der Arbeitsstättenverordnung niedergelegt ist.
  • Welche Sanktionen sind denkbar, wenn Beschäftigte unerlaubt rauchen?
    Ein solches vertragswidriges Verhalten können Arbeitgeber mit einer Abmahnung und im Wiederholungsfall mit einer Kündigung ahnden – zum Teil erlauben Gerichte bei notorischen Verstößen sogar den fristlosen Rauswurf.
  • Können Beschäftigte die Raucherpause nicht als Arbeitszeit geltend machen?
    Tatsächlich verschwimmen die Grenzen zwischen Arbeit und Privatem in vielen Branchen und Berufen. Im Arbeitsrecht hat sich das aber noch nicht niedergeschlagen. Wer sich zur (Raucher-)Pause begibt, beendet demzufolge seine Arbeitszeit.
  • Können Nichtraucher die Raucherpausen von Kollegen im Betrieb unterbinden?
    Unter Umständen ja, denn: Gesundheitsschutz geht vor Raucherschutz (siehe dazu § 5 Arbeitsstättenverordnung). Speziell Klein- und Kleinstbetriebe kann das vor praktische Probleme stellen. Steht z. B. nur ein Pausenraum zur Verfügung, muss es ein Nichtraucherraum sein. Gibt es keine Alternativen wie eine Raucherecke o. ä., könnten Arbeitnehmer unter Verweis auf die o. g. Regelung ein Rauchverbot verlangen.
  • Was kommt in Zukunft auf Raucher am Arbeitsplatz zu?
    Sobald das Gesetz zur Dokumentation der Arbeitszeiten in Deutschland umgesetzt wird, müssen auch die Raucherpausen systematisch erfasst werden. Dabei sind z. B. Ausstempel-Lösungen mit Apps, Chipkarten oder anderen elektronischen Hilfsmitteln denkbar.

Hier geht es zum Artikel der Deutschen Handwerkszeitung (DHZ)

2023-06-16

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