Bürokratieentlastungsgesetz

Wegfall von Meldepflichten durch Bürokratieentlastungsgesetz

Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, aber auch Existenzgründer, sollen durch das im Juli 2015 in Kraft getretene Gesetz profitieren.

Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz werden vor allem mehr kleine Unternehmen als bisher von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten des Handelsgesetzbuches und der Abgabenordnung befreit. Existenzgründer werden später als bisher in der Wirtschaftsstatistik herangezogen. Dies geschieht durch die Anhebung von Schwellenwerten für Meldepflichten nach verschiedenen Wirtschaftsstatistikgesetzen.

Es gibt viele weitere Punkte, von denen Unternehmen aller Größenklassen profitieren.

Hier finden Sie mehr Infos zum Bürokratieentlastungsgesetz

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