Seit dem 1.Juli2015 haben sich die Hinzuverdienstgrenzwerte bei vorgezogenen Altersrenten geändert. Foto: Grit Gehlen

Rente und Hinzuverdienst

Unbegrenzt hinzuverdienen dürfen Rentner nur, wenn sie die Regelarbeitsaltersgrenze erreicht haben. Ansonsten gelten bezüglich des Hinzuverdienstes bestimmte Grenzwerte.

Dies gilt auch für Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Rente 63). Die Regelaltersgrenze liegt für Versicherte, die bis einschließlich 31.12.1946 geboren sind, bei 65 Jahren. Für Versicherte, die ab dem 01.01.1947 geboren sind, wird die Regelaltersgrenze schrittweise bis auf das 67. Jahr angehoben.

Seit dem 1.Juli2015 haben sich die Hinzuverdienstgrenzwerte bei vorgezogenen Altersrenten geändert. Foto: Grit Gehlen

Seit dem 1. Juli 2015 haben sich die Hinzuverdienstgrenzwerte bei vorgezogenen Altersrenten geändert.
Foto: Grit Gehlen

Durch die seit dem 01.01.2008 gültige Bindung der Hinzuverdienstgrenze an die Bezugsgröße ändert sich die Hinzuverdienstgrenze zu dem Zeitpunkt, zu dem sich die Bezugsgröße ändert.
Ab 01.07.2015 ist der aktuelle Rentenwert auf  monatlich 29,21 € im Westen und 27,05 € im Osten angehoben worden. Hierdurch erhöhen sich ebenfalls die Hinzuverdienstgrenzwerte.

28.September 2015

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