Arbeitsmarkt für Kroaten offen

Am 30. Juni 2015 endete die Übergangsregelung zur Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit für kroatische Staatsangehörige.
Mit der Herstellung der Arbeitnehmerfreizügigkeit entfällt seit 1. Juli 2015 die Arbeitsgenehmigungspflicht für Beschäftigungen in Deutschland. Sie gewährleistet jedem kroatischen Staatsangehörigen den freien Zugang zu jeder Beschäftigung. Mit dem Ende der Übergangsregelung entfallen auch die arbeitsgenehmigungsrechtlichen Beschränkungen bei der Arbeitnehmerentsendung nach Deutschland in den Wirtschaftsbereichen Bau, Gebäudereinigung und Innendekoration.

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