ERP-Kapital für Gründung soll temporär ausgesetzt werden

Das Programm ERP-Kapital für Gründung soll zum Jahresende 2022 temporär ausgesetzt werden. Anträge sollten deshalb spätestens bis zum 07.12.2022 gestellt werden.

Über das Programm ERP-Kapital für Gründung können bzw. konnten Existenzgründer (auch Freiberufler), Unternehmensnachfolger und junge Unternehmen bislang bis zu 500.000 Euro Kredit erhalten, um ein Unternehmen einzurichten und zu betreiben.

Sie erhalten die Förderung, wenn sie

  •  ein Unternehmen gründen
  •  ein junges Unternehmen festigen möchten (bis zu 3 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit)
  •  sich als Geschäftsführer an einem Unternehmen beteiligen
  •  ein Unternehmen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge übernehmen
  •  ein Unternehmen im Haupterwerb führen möchten

(Weitere Informationen, z. B. zu Eigenkapitaleinsatz; Laufzeiten, Zinsbindungen, findet man hier: Merkblatt ERP-Kapital für Gründung

Unterstützung durch Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern und die MBMV

Natürlich ist das Auslaufen des Programms gerade für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen eine missliche Situation. Um diesen Empfängerkreis auch weiterhin mit Kapital zu versorgen, stehen die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern und auch die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV) selbstverständlich mit ihren Programmen zur Verfügung.
Die entstehende Finanzierungslücke kann unter anderem durch Mezzaninekapital der MBMV geschlossen werden. Schließlich sollen wirtschaftlich tragfähige Vorhaben nicht an fehlenden Eigenmitteln scheitern.

Für Fragen stehen Mitarbeiter der Bürgschaftsbank MV unter folgender Rufnummer zur Verfügung: 0385 39 555 – 0

Quelle: Information der Bürgschaftsbank MV

2022-11-28

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