Lohnsteuer: Freibeträge ab 2016 für zwei Jahre gültig

Werden Freibeträge (z. B. für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte] im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren berücksichtigt, erhalten Arbeitnehmer regelmäßig ein höheres Nettogehalt.
Die Gültigkeit der Freibeträge wurde von einem auf zwei Jahre verlängert.

Als Starttermin hat das Bundesfinanzministerium nun den 01.10.2015 festgelegt. Das heißt ab diesem Zeitpunkt können Arbeitnehmer Freibeträge für zwei Kalenderjahre mit Wirkung ab 1.1.2016 bei  ihrem Finanzamt beantragen.

Hinweis:
Fallen die Anspruchsvoraussetzungen für die  Freibeträge weg, müssen Arbeitnehmer dies dem Finanzamt mitteilen. Darüber hinaus ist eine Steuererklärung abzugeben, wenn Freibeträge
im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden.
(BMF-Schreiben vom 21.05.2015, Az. IV C 5 – S 2365/15/10001)

2.September 2015

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