Mecklenburg-Vorpommern: Programm für Härtefalldarlehen zur Abmilderung besonderer Belastungen

Das Land hat ein Programm für Härtefalldarlehen für Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler zur Abmilderung besonderer Belastungen wegen zum Teil drastisch gestiegener Preise für Materialen und Rohstoffe aufgelegt.

Bei dem Programm stehen die vom Bund bislang nicht adressierten Material- und Rohstoffpreissteigerungen im Mittelpunkt.
Zuwendungsempfänger sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) – einschließlich Freiberuflern – mit Sitz und Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. Die Tätigkeit als Soloselbständige oder Freiberufler muss im Vollerwerb ausgeübt werden.

Ausreichung von Darlehen

In solchen Härtefällen sollen Darlehen mit Beträgen zwischen 10.000 Euro und maximal 50 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten drei Jahre, höchstens jedoch 100.000 Euro ausgereicht werden. Diese können flexibel für Betriebsmittel oder Investitionen eingesetzt werden. Auf Wunsch des Unternehmens kann bis zu 12 Monate eine tilgungsfreie Zeit gewährt werden. Die Zuwendung wird für maximal 60 Monate gewährt. Der Zinssatz beträgt für die gesamte Laufzeit 5 Prozent.

Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist, dass der Antragsteller einen Mindestmaterialeinsatz von 20 % aufweist und nachvollziehbar darstellt, dass er durch die drastisch gestiegenen Preise (gemessen am Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte) für Materialien und Rohstoffe (ohne Energie und Brennstoffe) betroffen ist und einen damit einhergehenden erheblichen Rückgang der Gewinnmarge oder einen Rückgang der Gewinnmarge in den negativen Bereich zu verzeichnen hat (besondere Belastung).

Von der Zuwendung ausgeschlossen sind Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler, die:

  • einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind
  • einen Insolvenzantrag gestellt haben, sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder bei denen die Gründe für einen Insolvenzantrag vorliegen.

Gemeinnützige Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform sind nur für ihre jeweiligen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe im Sinne des § 64 AO zuwendungsfähig.

Die finanziellen Mittel in Höhe von 10 Millionen Euro für die Härtefalldarlehen zur Unterstützung der Wirtschaft kommen aus dem neuen Härtefallfonds der Landesregierung.

Ausführliche Informationen inkl. Antragsunterlagen:
LFI-Seite zum Härtefalldarlehen

Hotline weiter geschaltet

Für Unternehmen mit Schwierigkeiten oder auch mit allgemeinen Fragen zur Finanzierung, Fördermittelbeschaffung, Qualifizierung von Beschäftigten oder Organisation der Unternehmensnachfolge steht weiterhin die vom Wirtschaftsministerium bei der GSA (Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH) eingerichtete Unternehmens-Hotline 0385/588-5588 bereit.

Quelle u. a.: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MV (WM)

2022-11-11 (aktualisiert 09.12.2022)

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