Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 02.11.2022: Weitere Entlastungen

Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz stimmen die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder regelmäßig ihre politischen Positionen zu aktuellen Themen untereinander ab und vertreten sie gegenüber dem Bund.

In der nachfolgenden gemeinsamen Besprechung mit Bundeskanzler Scholz haben sich Bund und Länder angesichts der hohen Energiepreise auf weitere Entlastungen geeinigt.

So soll eine Gas- und eine Strompreisbremse kommen, wobei bei den Gaspreisen die Deckelung bei zwölf Cent pro Kilowattstunde, beim Strompreis bei 40 Cent liegen soll.
Die Gaspreisbremse gilt für private Haushalte und Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) ebenso wie für Vereine etc. Dem Vorschlag der Expertenkommission (siehe GründerNews vom 01.11.2022) folgend, erhalten die Verbraucherinnen und Verbraucher dabei eine regelmäßige monatliche Entlastung, die sich an 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs bemisst.
Im Rahmen einer Soforthilfe werden die im Dezember fälligen Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme übernommen.
Auch für Industrieunternehmen soll eine Gaspreisbremse für eine substanzielle Entlastungen bei den Energiekosten sorgen. Sie wird ab Januar 2023 bis April 2024 für ein Gas-Grundkontingent von 70 Prozent des historischen Verbrauchs der Unternehmen die Gaskosten auf sieben Cent pro Kilowattstunde (netto) reduzieren.

Die Strompreisbremse soll zum 1. Januar 2023 entlastend wirken.
Verbraucherinnen und Verbraucher sowie KMU sollen analog zur Gas- und Fernwärmepreisbremse entlastet werden. Der Strompreis soll dabei bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Zugrunde gelegt wird ein Grundkontingent in Höhe von 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose, die
der Abschlagszahlung für den September 2022 zugrunde gelegt wurde.
Bei Industrieunternehmen werden die Strompreise bei einem Betrag von 13 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs.
Darüber hinaus wird dafür Sorge getragen, dass die Netzentgelte im Jahr 2023 nicht steigen werden.

Über eine Härtefallregelung sollen Hilfsprogramme finanziert werden für Bereiche, in denen trotz der Strom- und Gaspreisbremse finanzielle Belastungen bestehen, die von den Betroffenen nicht ausgeglichen werden können (z. B. Krankenhäuser, Universitätskliniken, Pflegeeinrichtungen oder Kultureinrichtungen).

Zur Ausgestaltung und Umsetzung einer Härtefallregelung für kleine und mittlere Unternehmen, die trotz Strom- und Gaspreisbremse von besonders stark gestiegenen Strom- und Gaspreissteigerungen betroffen sind, werden Bund und Länder eine gesonderte Vereinbarung treffen.

Es soll ein digitales, deutschlandweit gültiges „Deutschlandticket“ für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu einem Einführungspreis von 49 Euro pro Monat im monatlich kündbaren Abonnement schnellstmöglich eingeführt werden.

Durch eine Änderung der Einkommensgrenzen für den Wohngeldbezug Bund und Länder werden mit einer Wohngeldreform ab dem 1. Januar 2023 mehr Bürgerinnen und Bürger mit geringen Einkommen mit einem verbesserten Wohngeld entlastet.

Mit dem Inflationsausgleichsgesetz sollen die Folgen der kalten Progression bei der Einkommensteuer ausgeglichen werden. Es werden der Grundfreibetrag, die Tarifeckwerte, der Unterhaltshöchstbetrag sowie das Kindergeld und der Kinderfreibetrag angehoben.

Insgesamt unterstützt der Bund Länder und Kommunen im Bereich Flucht und Migration mit 1,5 Milliarden Euro zusätzlich in diesem Jahr und 2,75 Milliarden Euro im Jahre 2023. Über die weitere Entwicklung werden Bund und Länder Ostern 2023 sprechen.

Für eine detaillierte Darstellung der einzelnen Maßnahmen siehe:
Beschluss zur Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 02.11.2022

2022-11-03

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