„Energiedienstleistungsgesetz – Neue Pflicht zum Energieaudit für Nicht-KMU“

Unternehmen, die laut Definition der EU nicht als „klein“ oder „mittelgroß“ (KMU) gelten und weder ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO  50001 noch ein Umweltmanagementsystem nach EMAS vorhalten, müssen bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit, welches den Anforderungen der DIN 16247 entspricht, durchgeführt haben. Dieses muss dann mindestens alle vier Jahre wiederholt werden. Die Verpflichtung ergibt sich aus der Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes als nationale Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie.

Keine „KMU“ sind unabhängig von Größe und Umsatz auch alle Unternehmen, deren Kapital zu  25 Prozent oder mehr von der öffentlichen Hand gehalten wird. Das neue Gesetz betrifft
sämtliche Branchen, so auch Handel, Banken, Versicherungen, Kliniken und insbesondere Unternehmensbeteiligungen sowie verbundene Unternehmen.

Ist mein Unternehmen betroffen?
Welche Pflichten und Fristen bestehen?
Welche alternativen Möglichkeiten der Erfüllung gibt es?
Welche Anforderungen werden an das Audit und den Auditor gestellt?

Auf diese Fragen zum Thema „Energieaudit nach EDL-G“ gibt die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern Antworten während einer Informationsveranstaltung am Mittwoch, den 26. August.
Anmeldungen sind möglich unter der Rufnummer 0395 5597-213 oder per E-Mail: marten.belling@neubrandenburg.ihk.de

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