Neuausrichtung der Gründungs- und Mittelstandsberatung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Eckpunkte zur künftigen Förderung der Gründungs- und Mittelstandsberatung vorgelegt. Damit werden die verschiedenen Programme des Bundes, die Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen unterstützen, zu einer einheitlichen Förderung zusammengefasst.

Künftig erhalten diese einen besseren Zugang zu externem unternehmerischen Know-how. Gerade für Menschen, die sich selbständig machen, sind eine gute Vorbereitung und Begleitung von unternehmerischen Richtungsentscheidungen essenziell. Professionelle Beratung unterstützt dabei, die Erfolgschancen von Gründungen wie auch die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit bestehender Unternehmen zu steigern.
Vorbehaltlich der parlamentarischen Zustimmung zum Haushalt 2016 stehen für das kommende Jahr 16 Mio. Euro aus Bundesmitteln für die Beratung zur Verfügung. Die aus dem Europäischen Sozialfonds kofinanzierten Zuschüsse sind vor allem für kleine und finanziell nicht sehr starke Unternehmen in schwächer entwickelten Regionen von großer Bedeutung. Die Richtlinien der künftigen Förderung werden im Herbst veröffentlicht und zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.
Die neue Förderung ersetzt die bisherige “Förderung unternehmerischen Know-hows” sowie die Programme “Gründercoaching Deutschland”, “Turn-Around-Beratung” und “Runder Tisch”. Antragsberechtigt sind neu gegründete sowie bereits bestehende KMU sowie Freie Berufe im Sinne der EU-Mittelstandsdefinition. Die Durchführung der neuen Beratungsförderung übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Die Eckpunkte zur neuen Beratungsförderung finden Sie hier (PDF: 82 KB).

25.08. 2015

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