Ministerpräsidentenkonferenz am 28. September 2022

Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz stimmen die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder regelmäßig ihre politischen Positionen zu aktuellen Themen untereinander ab und vertreten sie gegenüber dem Bund.

In der gestrigen Beratung ging es vor allem darum, wie die Sicherheit der Energieversorgung gewährleistet, der Ausbau klimafreundlicher erneuerbarer Energien beschleunigt und Bürger und Unternehmen mithilfe von Energiepreisdeckeln für Strom, Gas und Wärme sowie Entlastungspaketen und möglichen Steuersenkungen unterstützt werden können und sollen.

Nachfolgend Auszüge aus dem Beschluss, der im Ergebnis der Beratung hat die Ministerpräsidentenkonferenz gefasst wurde:
  1. Der schnelle Aufbau einer Importinfrastruktur für Flüssiggas (LNG) insbesondere zu den direkten Nachbarländern sowie in Deutschland muss befördert werden und für zügige Planungs- und Genehmigungsverfahren ist zu sorgen. Die Länder sind sich einig, dass die Umsetzung der befristeten Rückkehr von Kohle- und Mineralölkraftwerken zur Strom- und Wärmeproduktion konstruktiv und unbürokratisch begleitet werden muss. Dazu sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, wie z. B. das Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz zu prüfen. Dies gilt auch für die Möglichkeit der Unternehmen, ihren Gasverbrauch durch einen temporären Umstieg auf Öl oder Kohle (Fuel Switch) zu reduzieren.
  2. Im Rahmen des von Bund und Ländern angestrebten Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung sollen dabei ergänzend zu den bereits erfolgten Erleichterungen gezielt weitere Hemmnisse im Zusammenhang mit der Planung und der Genehmigung von Windenergie- und PV-Anlagen identifiziert und abgebaut werden.
  3. Die Länder werden mit dem Bund bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeinsparung zusammenarbeiten und bekennen sich zum Ziel der Europäischen Union, im Zeitraum vom 1. August 2022 bis 31. März 2023 gemeinschaftlich 20 Prozent Gas im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch der letzten fünf Jahre einzusparen.
  4. Als zentrales Element einer Lösung fordern die Länder einen Energiepreisdeckel für Strom, Gas und Wärme. Der Anwendungsbereich muss über private Haushalte hinaus auch auf Unternehmen ausgedehnt werden.
  5. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder halten eine Entlastung bei den Strompreisen für dringend erforderlich. Sollten in der Europäischen Union entsprechende Maßnahmen nicht kurzfristig umsetzbar sein, wird die Bundesregierung aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Einführung einer Strompreisbremse in den Deutschen Bundestag einzubringen. Vorrangig sollen die Zufallserlöse der Stromerzeuger für die Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher genutzt werden – etwa durch eine Strompreisbremse für den Basisverbrauch und eine Dämpfung der Netzentgelte für Strom.
  6. Der Bund wird aufgefordert, insbesondere für den Energiepreisdeckel und die Entlastung bei den Strompreisen rechtzeitig Gesetzentwürfe einzubringen, so dass eine angemessene Beratung im Bundesrat vor dem geplanten Inkrafttreten gewährleistet ist.
  7. Die Länder halten eine Unterstützung derjenigen Unternehmen und Betriebe für erforderlich, die besonders unter den hohen Energiekosten leiden. Daneben sind zielgenaue Wirtschaftshilfen und Härtefallregelungen erforderlich, insbesondere für die Industrie, kleinere und mittlere Unternehmen, Handwerk und Einzelhandel. Außerdem sollten Hilfen für Kultureinrichtungen bzw. den Sportbereich zur Verfügung gestellt werden.
  8. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder betonen die Notwendigkeit, Bürgerinnen und Bürger wie Unternehmen finanziell bei den gestiegenen Energiekosten zielgerichtet zu entlasten.
  9. Mit dem Entlastungspaket III hat der Bund Maßnahmen für weitere Entlastungen vorgeschlagen. Damit ist er auch Forderungen der Länder, etwa bei der Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern sowie von Studierenden, nachgekommen. Die vorgeschlagenen Entlastungsmaßnahmen sollen nun in verschiedenen Gesetzen umgesetzt werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die entsprechenden Gesetzesentwürfe so in das parlamentarische Verfahren einzubringen, dass den Ländern eine ausführliche und rechtzeitige Beratung vor dem geplanten Inkrafttreten möglich ist.
  10. Zur allgemeinen Entlastung bei den Energiepreisen wird der Bund aufgefordert, Steuersenkungen (beispielsweise bei der Stromsteuer und der Energiesteuer) in Abhängigkeit von Anwendungsbereich und Umfang des Energiepreisdeckels zu prüfen.
  11. Die Entlastungsmaßnahmen in ihrer Gesamtheit sollen soweit möglich auf untere und mittlere Einkommen fokussiert werden.
  12. In den Punkten 12 und 13 werden ausführlich notwendige Maßnahmen dargestellt (z. B. Schutzschirm kommunale Versorger, Absicherung der sozialen Infrastrukturen, steuerliche Regelungen, Maßnahmen im Wohnungswesen, ÖPNV, Krankenhäuser)

Zum Beschluss vom 28.09.2022

2022-09-29

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