Verdeckte GPS-Überwachung von Arbeitnehmern

Mit Hilfe eines Global-Positioning-Systems (GPS)  ist es möglich, den genauen Aufenthaltsort eines  Fahrzeugs zu ermitteln.

Die Überwachung von Personen mittels an Fahrzeugen angebrachten GPS-Empfängern ist allerdings nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs  vom Juni 2013 grundsätzlich strafbar.
Setzen Detektive, die der Arbeitgeber beauftragt hat, ein derartiges Überwachungssystem ein, kann das Beweisführungsinteresse des Arbeitgebers eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Überwachten dann zulässig machen, wenn ein konkreter Verdacht gegen den Observierten besteht, die Tätigkeit zur Klärung der Beweisfrage erforderlich ist und nicht andere, mildere Maßnahmen als genügend erscheinen.
Der BGH verweist in seinen Entscheidungsgründen im Hinblick auf diese erhöhten Anforderungen auf ähnliche Fälle wie die verdeckte VideoVideoüberwachung am Arbeitsplatz.

Die Überwachung von Arbeitnehmern durch verdeckte GPS-Systeme ist grundsätzlich strafbar.

Die Überwachung von Arbeitnehmern durch verdeckte GPS-Systeme ist grundsätzlich strafbarDie Überwachung von Personen mittels an Fahrzeugen angebrachten GPS-Empfängern ist allerdings nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs

(Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.06.2013 – 1 StR 32/13)

Print Friendly, PDF & Email