Altgeräten

Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

Für die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten sollen ab Herbst 2015 neue Regeln gelten.

Der Bundestag verabschiedete eine Novelle des bisher geltenden Elektro-Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Große Elektrohändler sind künftig verpflichtet, Elektro-Altgeräte wie Kühlschränke oder Flachbildschirme beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts zurückzunehmen. Kleinere Geräte, wie Föhne, Mobiltelefone oder Rasierapparate – der Gesetzgeber spricht von Geräten mit einer Kantenlänge bis zu 25 Zentimetern – müssen sie auch ohne Neukauf eines entsprechenden Geräts zurücknehmen. Die Abgabe der Elektrogeräte erfolgt immer kostenlos. Als “große Elektrohändler” gelten solche Geschäfte, die über mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte verfügen, zum Beispiel Elektro- oder auch Baumärkte. Kleinere Fachgeschäfte werden von der Rücknahmepflicht ausgenommen. Das so genannte ElektroG wurde am 10. Juli 2105 abschließend im Bundesrat behandelt und trat anschließend in Kraft. Der Handel wird nach Inkrafttreten neun Monate Zeit haben, seinen Verpflichtungen nachzukommen und die erforderlichen Rücknahmestellen einzurichten. Viele Händler tun das heute schon freiwillig.

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