Überwachung von Mitarbieitern

Gesetzlicher Mindestlohn und Arbeitszeiterfassung per App möglich

Im Zusammenhang mit dem Mindestlohn ist ein Arbeitgeber in der Regel verpflichtet, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen, damit Kontrollbehörden feststellen können, ob tatsächlich zumindest der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird.

Zur Erfassung und Übermittlung von Arbeitszeiten kann ab sofort die kostenlose App des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „Einfach erfasst” im Google Play Store oder im Apple App Store herunterladen und auf dem Android- oder iOS-Gerät verwendet werden.

Der Arbeitnehmer lädt die App auf sein Handy. Die Erfassung der Arbeitszeit erfolgt durch Drücken eines Start-Stoppknopfes unter Nutzung der Systemzeit des Telefons.
Die Pausenzeiten können durch Betätigung des Pausen-Knopfes manuell erfasst werden. Geschieht dies bis zum Ende des Arbeitstages nicht, wird die gesetzlich vorgeschriebene Pausenzeit automatisch abgezogen. Am Ende des Arbeitstages erfolgt die Addition der Zeiten zu einer Gesamtdauer. Die Speicherung der erfassten Daten erfolgt lokal in der App. Eine Übermittlung der erfassten Arbeitszeiten erfolgt unverschlüsselt an eine vom Arbeitnehmer eingetragene Mailadresse des Arbeitgebers, bei der die Daten zusammenlaufen. Über gesetzte Sortierregelungen im E-MailProgramm kann der Arbeitgeber eine einfache und schnelle Ablage der E-Mails für seine Beschäftigten organisieren. Bei Bedarf kann auf diesem Weg von der Kontrollbehörde ohne weitere technische Ausrüstung diese Ablage eingesehen werden. Die Kontrollbehörden akzeptieren diese App. Demnächst steht diese App auch im Apple-AppStore, im Google-Play-Store sowie WindowsApp-Store zur Verfügung. Automatische Updates garantieren auch zukünftig eine Verfügbarkeit.

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