Bundesregierung: Entlastungspaket 2022

Die Bundesregierung hat am Donnerstag, den 24. März 2022, ein weiteres Entlastungspaket auf den Weg gebracht.

Die Folgen des Ukraine-Kriegs sind auch in Deutschland zu spüren: steigende Energiekosten, Verteuerung vieler Produkte, hohe Spritkosten und demzufolge eine hohe Inflationsrate. Um die Menschen in Deutschland zu entlasten, hat die Bundesregierung folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen wird einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 € als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt.
    Allerdings unterliegt der Zuschuss der Einkommenssteuer. Demzufolge müssen im kommenden Jahr alle Arbeitnehmer eine Einkommenssteuererklärung abgeben.
  • Selbständige sollen einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung erhalten.
  • Für drei Monate erfolgt eine Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß. Dabei wird der Benzinpreis um 30 Cent pro Liter und Diesel um 14 Cent pro Liter gesenkt.
  • Empfänger von Sozialleistungen erhalten eine weitere Einmalzahlung: Zusätzlich zu den bereits beschlossenen 100 € sollen pro Person weitere 100 € ausgezahlt werden.
  • Es soll für 90 Tage ein Ticket für 9 € pro Monat für den Öffentlichen Personennahverkehr eingeführt werden. Dazu sollen die Länder entsprechende Mittel bekommen.
  • Familien sollen einen Einmalbonus in Höhe von 100 € pro Kind erhalten. Das Geld soll auf den Kinderfreibetrag angerechnet werden.
  • Für die Auszahlung eines Klimageldes will die Bundesregierung noch in diesem Jahr einen Auszahlungsweg über die Steuer-ID entwickeln.
  • Jede neu eingebaute Heizung soll jetzt bereits ab 2024 zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Hauseigentümern mit einer Heizungsanlage von über 20 Jahren soll die Möglichkeit geschaffen werden, ihre alte Anlage auszutauschen. Zudem soll es eine Wärmepumpen-Offensive geben.

Ab wann genau die Vergünstigungen eingeführt werden, ist noch unklar. Das Bundesfinanzministeriums erklärte dazu, dass die Entlastungsmaßnahmen schon in den kommenden Tagen in Kraft treten könnten.

Ein erstes Entlastungspaket, das im Februar 2022 verabschiedet wurde, sieht u. a. vor, die EEG-Umlage über die Stromrechnung ab Juli 2022 abzuschaffen.

Im geplanten Steuerentlastungsgesetz 2022, das am 16. März 2022 vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht wurde, soll rückwirkend zum 1. Januar 2022 u. a. Folgendes festgelegt werden:

  • Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt um 200 € auf 1.200 €.
  • Der Grundfreibetrag steigt um 363 € auf 10.347 €.
  • Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) sowie die Mobilitätsprämie steigen auf 38 Cent.

Weitere steuerliche Entlastungen sollen mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz umgesetzt werden, auf das sich das Bundeskabinett am 16. Februar 2022 verständigt hat, z. B.:

  • Erweiterte Verlustverrechnung,
  • Verlängerung der degressiven Abschreibung um ein Jahr,
  • Verlängerung der Home-Office-Pauschale,
  • Steuerfreie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld,
  • Steuerfreiheit für Corona-Pflegebonus bis zu 3.000 Euro und
  • Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen 2020, 2021 und 2022.

2022-03-25

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