Verschiedene Informationen im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine

Aufgrund der aktuellen Situation in der Ukraine stellen sich ggf. für Arbeitgeber und ihre Beschäftigten aufenthaltsrechtliche, arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen.

Nachfolgend einige wichtige Informationen in diesem Zusammenhang

  • Website der Spitzenverbände „WirtschaftHilft”
    Die deutsche Wirtschaft lehnt den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine entschieden ab.
    Jetzt geht es darum, konkrete Hilfe zu organisieren und mit den Folgen von Flucht, Sanktionen und unterbrochenen Lieferketten umzugehen
    Hierfür haben die vier Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft eine gemeinsame Website eingerichtet.
    Auf der Internetseite www.WirtschaftHilft.info wird über Möglichkeiten zu spenden, Wirtschaftshilfen, Kurzarbeitergeld und die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten informiert, ebenfalls werden Fragen zu Sanktionen beantwortet.
  • Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
    Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlichte ein Anwendungsschreiben zu den steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Ukraine-Krieg Geschädigten (wie z. B. Spenden, Arbeitslohnspenden). Die Verwaltungsanweisungen gelten für Maßnahmen, die vom 24. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 durchgeführt werden.
    „Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten“, GZ:  IV C 4 – S 2223/19/10003 :013
  • FAQ der BDA (Stand 21.03.2022)
    Die BDA hat FAQ zu aufenthaltsrechtlichen, arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg online gestellt, die regelmäßig aktualisiert werden.
  • Sicherheitshinweise für die Wirtschaft
    Im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine weist das Bundesamt für Verfassungsschutz auf eine erhöhte Gefahrenlage für deutsche Unternehmen durch russische Cyberangriffe hin. Das Bundesamt für Verfassungsschutz gibt „Sicherheitshinweise für die Wirtschaft 02/2022“ (Stand: 23. März 2022).
    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt vor dem Einsatz der Virenschutzsoftware des russischen Herstellers Kaspersky. Die Warnung erfolgt gemäß §7 BSI-Gesetz (BSIG)
  • Das Bundesministerium für Inneres und für Heimat hat ein  Informations- und Hilfsportal erstellt.
  • Auch auf der Seite „Mecklenburg-Vorpommern hilft” gibt es wichtige Informationen zur zivilen Hilfe für die Ukraine.

Hinweis:
Zum Thema „Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die Wirtschaft in Deutschland“ verweisen wir auf unsere GründerNews vom 03. März 2022.

2022-03-28

Print Friendly, PDF & Email