SV-Pflichtbeiträge: So werden sie berechnet

Arbeitsentgelt, das Arbeitnehmer aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus erzielen, ist in der Regel auch beitragspflichtig in der Sozialversicherung.

Die Beiträge müssen von den Arbeitgebern berechnet und abgeführt werden. Entstehen hierbei Fehler, kann dies bedeuten, dass die Sozialversicherungsträger Beiträge nachfordern müssen. Beitragsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber verjähren frühestens in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres ihrer Fälligkeit.
Mit der Sozialversicherungsprüfung im Unternehmen beauftragt sind die Träger der Deutschen Rentenversicherung. Als Unterstützung für Arbeitgeber stellt die Deutsche Rentenversicherung u. a. die Broschüre „Auf den Punkt gebracht: Beiträge“ bereit.
Die gerade aktualisierte Broschüre enthält grundlegende und umfangreiche Informationen dazu, wie die Sozialversicherungsbeiträge anhand des maßgeblichen Arbeitsentgelts berechnet werden.
Auf diese Weise können Fehler, die später zu Prüfbeanstandungen führen, bereits im Vorfeld vermieden werden.
Die Broschüre erläutert die Vorgehensweise und die Berechnungsgrundlagen anhand vieler Beispiele, sodass die Vorgänge gut nachvollziehbar sind.
Wichtige Begriffe sind im laufenden Text mit blauer Schrift gekennzeichnet. Sie werden zum Teil am Rand mit dem gleichen oder einem ähnlichen Begriff wiederholt.
Ein Entgeltkatalog am Ende dieser Broschüre listet häufig vorkommende Entgeltarten auf und hilft Arbeitgebern, diese aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht richtig zu bewerten.
Die Broschüre ist zudem umfassend verlinkt. So können alle genannten Paragraphen, BSG-Urteile, Ausgaben der Zeitschrift „summa summarum“ oder andere spannende und weiterführende Inhalte mit einem Klick erreicht werden.

Broschüre „Auf den Punkt gebracht: Beiträge“

Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung stellt weitere Handreichungen für Unternehmen mit Informationen rund um die Versicherungspflicht und -freiheit der verschiedensten Personengruppen zur Verfügung, die jährlich überarbeitet werden:

Auf den Punkt gebracht: Meldungen

Auf den Punkt gebracht: Prüfung von A – Z

Auf den Punkt gebracht: Versicherung

2022-12-19

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