Landesregierung M-V ändert Corona-Landesverordnung

Das Landeskabinett hat am 11.01.2022 Änderungen an der Corona-Landesverordnung vorgenommen, die nach der Bund-Länder-Konferenz letzte Woche und dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Greifswald vom 07.01. notwendig waren.

Angesichts der Omikron-Welle müssen entsprechende Maßnahmen weiter konsequent umgesetzt werden.

Im Einzelnen hat die Landesregierung eine Test-Erleichterung für geboosterte Personen beschlossen. Mit Inkrafttreten der neuen Landesverordnung am 12. Januar entfällt die Testpflicht bereits ab dem Tag der Auffrischungsimpfung bei einer geltenden 2Gplus-Regelung. Bisher galt eine Übergangszeit von 14 Tagen.

Mit der neuen Corona-Landesverordnung erfolgt in der Risikogewichteten Stufenkarte des LAGuS die Rückkehr zur bis zum 08.12.2021 geltenden Fassung hinsichtlich des Kriteriums der ITS-Auslastung. Bezugsgröße sind ab dem 12. Januar wieder die insgesamt verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten. Die Bettenauslastung ist ein Nebenkriterium des Corona-Ampelsystems, das den Umfang der Schutzmaßnahmen bestimmt. Das OVG hatte die seit dem 9.12.2021 gültige Fassung beanstandet.
Dazu Gesundheitsministerin Drese: „Künftig ist die Warnstufe Rot bei einer Auslastung der ITS-Betten mit Corona-Patienten von über 15 Prozent erreicht. Um die Dimension deutlich zu machen: ITS-Betten in den Krankenhäusern sind auch im Normalbetrieb immer fast voll belegt. Durch Corona stehen aber 15 Prozent oder mehr dieser Betten nicht für den Herzinfarkt, den Schlaganfall oder die Hüftoperation zur Verfügung – die Krankenhäuser sind also sehr belastet durch Corona-Patienten und müssen Operationen verschieben.“

Das Landeskabinett hat zudem den Beschluss der Ministerpräsidenten-Konferenz zur Verkürzung der Absonderungsdauer bei Corona-Infizierten von bisher 14 auf 10 Tage umgesetzt. Für Beschäftigte in der kritischen Infrastruktur kann bei negativem PCR-Test und 48-stündiger Symptomfreiheit die Isolationsdauer durch das zuständige Gesundheitsamt auf sieben Tage reduziert werden.
Die vorgesehenen ähnlich verkürzten Absonderungsfristen für Kontaktpersonen werden ebenso wie die Aufhebung der Quarantäne für Geboosterte voraussichtlich am Freitag von Bundestag und Bundesrat geregelt. „Diese neuen Fristen sind möglich, da die bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der Omikron-Variante im Vergleich zu den bislang kursierenden Varianten eine deutlich kürzere Generationszeit zeigen. Daraus kann auf einen früheren Schwerpunkt der Inkubationszeit geschlossen werden“, betonte Drese.

Quelle: Landesregierung M-V

Die Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-LVO M-V wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für M-V Nr. 2/2022 am gestrigen Tag verkündet. Sie tritt heute, also am 12.01.2022, in Kraft. Zugehörig ist eine Übersicht zu den aktuell geltenden Schwellenwerten für die Indikation inkl. entsprechender Erläuterungen zu den Einstufungen.
Im Gesetz- und Verordnungsblatt enthalten ist zudem die Zweite Pflege und Soziales Corona-Änderungsverordnung M-V.

Corona-LVO M-V, konsolidierte Fassung in der Gültigkeit vom 12.01.2022 bis 09.02.2022)

2022-01-12

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