Verlängerte Antragsfristen zum Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern”

Die Corona-Pandemie erschwert es vielen Ausbildungsbetrieben, weiterhin junge Menschen auszubilden. Daher können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Unterstützung aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beantragen.

Die Förderlinie des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern” richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die von der Corona-Krise betroffen sind. Es verfolgt diese Ziele:

  • die Anzahl von Ausbildungsplätzen in einem Betrieb erhalten (Ausbildungsprämie)
  • zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen (Ausbildungsprämie plus)
  • die Fortsetzung der Ausbildung im Betrieb oder im Rahmen einer Auftrags- oder Verbundausbildung zu unterstützen (Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit)
  • die Übernahme von Auszubildenden fördern (Übernahmeprämie)

Wir haben in diversen GründerNews über die Förderrichtlinie und ihre jeweiligen Anpassungen bzw. Änderungen berichtet.

Verlängerung der Fristen in Kraft getreten

Die „Dritte Änderung der Ersten Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ wurde am 31.12.2021 im Bundesanzeiger veröffentlich und ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten  (davor: Zweite Änderung der Ersten Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ vom 23. März 2021 .

Damit können Anträge für Ausbildungsprämien (plus), für Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit sowie für den „Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen” nunmehr bis zum 15. Mai 2022 gestellt werden.

Die ursprünglich vorgesehenen Antragsfristen (31. Dezember 2021 für Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit; 15. Februar 2022 für Ausbildungsprämien (plus) sowie 31. Juli 2021 für den “Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen”) wurden damit verlängert.

Ausnahme: Nicht verlängert wurde die Antragsfrist für Prämien bei der Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben. Diese endete am 31. Dezember 2021, da die Prämie während der bisherigen Laufzeit des Bundesprogramms kaum in Anspruch genommen wurde.

Quelle: Bundesregierung

2021-01-

Print Friendly, PDF & Email