Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 01.01.2022 erneut

Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich ab dem 1. Januar 2022 auf 9,82 € je Zeitstunde.

Das wurde mit der 3. Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV3) beschlossen, die zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Die Erhöhung des Mindestlohns erfolgt entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung in Deutschland und gilt automatisch für alle Arbeitnehmer.

Wichtig für alle Arbeitgeber:

Arbeitgeber sollten Arbeitsverträge unbedingt dahingehend prüfen, ob alle Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG) eingehalten werden. So kann es durch die Erhöhung des Mindestlohns  durchaus passieren, dass aufgrund des aktuellen monatlichen Gehaltes und/oder der festgelegten Stundenzahl der Mindestlohn unterschritten wird.
Eventuell sind hier Anpassungen erforderlich!

Besonders wichtig ist die Kontrolle bzw. Anpassung bei geringfügig Beschäftigten, die den Mindeststundensatz erhalten!

Denn bei gleich bleibender Stundenzahl steht diesen Arbeitnehmern ein höherer Lohn zu, wodurch in der Folge eventuell die 450 €-Grenze beim Verdienst überschritten wird. In dem Fall werden Mini-Jobber zu Midi-Jobbern (Gleitzonenregelung) und es gelten andere gesetzliche Regelungen (z. B. Zahlung von Steuern,…).
Das Gleiche gilt natürlich für die Überprüfung von Verträgen mit Midi-Jobbern (Gleitzonenregelung), die bei einem erhöhten Mindestlohn die “Grenze” zu Normalarbeitsverhältnissen überschreiten könnten. Ab dem 01.07.2019 liegt hier die Grenze bei 1.300 €.
Man sollte also mit diesen Arbeitnehmern unbedingt rechtzeitig klären, ob die Stundenzahl entsprechend verringert wird oder das Arbeitsverhältnis in einen Midi-Job bzw. einen regulären Job umgewandelt werden soll.

Mini-Jobbern: Die maximale Arbeitszeit bei 450,00 € Verdienst bei liegt ab dem 01.01.2022 bei 45,82 Std. im Monat.
Midi-Jobber: Ab dem 01.01.2022 müssen Arbeitnehmer für 1.300 € Verdienst maximal 132,38 Std. im Monat arbeiten.
Bei geringerem Einkommen müssen die Stundenzahl oder die Gehaltshöhe natürlich entsprechend angepasst werden, um den gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststundensatz nicht zu unterschreiten.

Tipp: Mehr zum Thema Minijob und Mindestlohn erfährt man bei der Minijob-Zentrale. Grundlegende Informationen zum Thema Mindestlohn findet man z. B. auch in der Broschüre “Der Mindestlohn Fragen & Antworten” des BMAS.

Achtung: Ab dem 01.07.2022 steigt der Mindestlohn auf 9,82 €!

2022-11-08

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