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Corona: Informationspflicht der Arbeitgeber zu COVID-19 und Schutzimpfungen

Nach § 5 der zurzeit geltenden SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sind Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen der Unterweisung ihre Beschäftigten über die Gefahren einer Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) und einer möglichen Erkrankung an COVID-19 aufzuklären und über die Möglichkeit einer Schutzimpfung zu informieren.

Eine Handlungshilfe der DGUV unterstützt Arbeitgeber bei der Umsetzung dieser Informationspflicht. Sie gibt Antwort auf folgende Fragen:

  • Warum müssen Sie als Arbeitgeberin/ Arbeitgeber Ihre Beschäftigten informieren?
  • Wer muss die Information bereitstellen?
  • Wie kann eine solche Information aussehen?
  • Wann muss informiert werden?
  • Was muss ich sonst noch beachten?

Enthalten sind auch zahlreiche Links zu weiterführenden Informationen.

Handlungshilfe der DGUV

Tipp:
Als Unterstützung für die Argumentation, warum Mitarbeiter sich impfen lassen sollten sowie für weitere Informationen rund um das Thema Corona-Impfung, sei auf das folgende Dokument der DGUV verwiesen:
Die 10 W-Fragen auf dem Weg zur Impfung: Impfen wirkt – warum ich mich jetzt gegen COVID-19 impfen lassen sollte

2021-10-27

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