Nach § 5 der zurzeit geltenden SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sind Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen der Unterweisung ihre Beschäftigten über die Gefahren einer Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) und einer möglichen Erkrankung an COVID-19 aufzuklären und über die Möglichkeit einer Schutzimpfung zu informieren.
Eine Handlungshilfe der DGUV unterstützt Arbeitgeber bei der Umsetzung dieser Informationspflicht. Sie gibt Antwort auf folgende Fragen:
- Warum müssen Sie als Arbeitgeberin/ Arbeitgeber Ihre Beschäftigten informieren?
- Wer muss die Information bereitstellen?
- Wie kann eine solche Information aussehen?
- Wann muss informiert werden?
- Was muss ich sonst noch beachten?
Enthalten sind auch zahlreiche Links zu weiterführenden Informationen.
Tipp:
Als Unterstützung für die Argumentation, warum Mitarbeiter sich impfen lassen sollten sowie für weitere Informationen rund um das Thema Corona-Impfung, sei auf das folgende Dokument der DGUV verwiesen:
„Die 10 W-Fragen auf dem Weg zur Impfung: Impfen wirkt – warum ich mich jetzt gegen COVID-19 impfen lassen sollte“
2021-10-27