Laut IfM Bonn: Leichter Anstieg bei den Existenzgründungen im 1. Halbjahr 2021

Auch wenn die Anzahl der Existenzgründungen – verglichen mit den ersten sechs Monaten in 2020 – leicht gestiegen ist: Das Vor-Pandemie-Niveau haben die Gründungsaktivitäten noch nicht wieder erreicht.

Das IfM Bonn erstellt regelmäßig Statistiken zu den gewerbeanzeigepflichtigen Gründungen und Liquidationen (Aufgaben) sowie zu den Insolvenzen. Daneben ermittelt das IfM Bonn auf der Basis der Steueranmeldungen der Gründer und Gründerinnen bei den Finanzämtern die Anzahl der Gründungen in den Freien Berufen sowie unter Land- und Forstwirten.
Für das erste Halbjahr 2021 kam es zu folgenden Ergebnissen:

Gewerbliche Existenzgründungen und Liquidationen

Die Anzahl der gewerblichen Existenzgründungen stieg im 1. Halbjahr 2021 auf knapp 123.000. Sie lag damit um rund 5.000 bzw. 4,3 % höher als im Vorjahreszeitraum. Damit erreichen die Gründungsaktivitäten jedoch noch nicht wieder das Vor-Pandemie-Niveau.
Die gewerblichen Liquidationen sind im 1. Halbjahr 2021 gegenüber dem Vorjahreszeitraum weiter – auf rund 105.000 – gesunken (- 5,3 %). Die Anzahl der (angezeigten) Liquidationen nahm also im Gegensatz zu der der Existenzgründungen ab.
Aufgrund des schwachen Liquidationsgeschehens lag der gewerbliche Existenzgründungssaldo, die Differenz aus Existenzgründungen und Beendigungen einer Selbstständigkeit, im 1. Halbjahr 2021 bei rund 17.800 und damit deutlich über dem des Vorjahreszeitraumes. Der Bestand an Unternehmen ist somit im 1. Halbjahr 2021 nochmals gewachsen.
Anders als in den Vorjahren haben im 1. Halbjahr 2021 nicht nur Betriebsgründungen (+6.500) und Übernahmen (+100), sondern auch Gründungen im Kleingewerbe (+4.500) zum Positivsaldo beigetragen.

Pandemie beeinflusste Gründungsgeschehen

Das gewerbliche Existenzgründungs- und Liquidationsgeschehen im 1. Halbjahr 2021 wurde weiterhin von den pandemiebedingten Einschränkungen, aber auch den Unterstützungsmaßnahmen beeinflusst. Im 2. Halbjahr ist jedoch mit einem Nachlassen dieser Sondereffekte zu rechnen.

Die Anzahl der Existenzgründungen ist – außer in Rheinland-Pfalz und Sachsen – in allen Bundesländern im Vergleich zum 1. Halbjahr 2020 gestiegen, relativ gesehen am stärksten in den Bundesländern Hamburg, Bremen und Sachsen-Anhalt. Die Liquidationen lagen dagegen in zehn Bundesländern unter, in Berlin, Bremen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Niedersachen hingegen über dem Niveau des 1. Halbjahres 2020.
Die Anzahl der Nebenerwerbsgründungen ist im 1. Halbjahr 2021 auf rund 176.500 und damit weit über die Vergleichswerte der Vorjahre gestiegen. Sie überschreitet die Anzahl der gewerblichen Existenzgründungen um mehr als 40 %. Die Anzahl der Liquidationen von selbstständigen Tätigkeiten im Nebenerwerb hat im Vorjahresgleich hingegen nur eher geringfügig zugenommen.
Folglich stieg der Saldo aus Nebenerwerbsgründungen und -aufgaben im 1. Halbjahr 2021 auf rund 93.000 und liegt damit um fast 50 % über dem Wert des 1. Halbjahrs 2020. Somit hat sich der Bestand an Nebenerwerbsunternehmen im 2. Pandemiejahr noch einmal stark ausgeweitet.

Weitere Ergebnisse für Deutschland
  • Der Anteil der Kleingewerbegründungen an den Existenzgründungen ist weiter gesunken und lag im 1. Halbjahr 2021 bei 49 %.
  • Nur noch rund 66 % aller Existenzgründungen im gewerblichen Bereich wurden in der Rechtsform eines Einzelunternehmens umgesetzt.
  • Der Anteil der Frauen an den gewerblichen Existenzgründungen von Einzelunternehmen lag im 1. Halbjahr 2021 weiterhin bei 29,7 %. Auch bei den gewerblichen Nebenerwerbsgründungen von Einzelunternehmen war der Frauenanteil mit 40,1 % ähnlich hoch wie im Vorjahreszeitraum (39,4 %).
  • Rund 40 % der gewerblichen Existenzgründungen von Einzelunternehmen wurden im 1. Halbjahr 2021 von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit angemeldet. Dies entspricht in etwa dem Anteil wie im 1. Halbjahr 2020 sowie der Vorjahre. Bei den gewerblichen Nebenerwerbsgründungen von Einzelunternehmen lag der Ausländeranteil mit 13 % ebenfalls auf Vorjahresniveau.
  • Bei den Liquidationen von Einzelunternehmen lag der Ausländeranteil im 1. Halbjahr 2021 bei 32 % und damit ebenfalls auf dem Niveau des 1. Halbjahrs 2020.
Der Blick auf das 2. Halbjahr 2021

Trotz der Öffnung der Märkte im 1. Halbjahr und der schnellen Erholung der Nachfrage bleibt die Anzahl der Existenzgründungen im gewerblichen Bereich weiterhin unter dem Vor-Pandemie-Niveau. Zwar erwarten die IfM-Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, dass bis Jahresende 2021 die pandemieverursachten Sondereffekte im Gründungs- und Schließungsgeschehen nachlassen. Unabhängig davon dürfte aber weiterhin die Wiedereinführung der Meisterpflicht in verschiedenen Baugewerken das Gründungsgeschehen deutlich abschwächen.

Die aktuellen Zahlen zu den Gründungen und Unternehmensschließungen im gewerblichen Bereich finden Sie auf der Internetseite des IfM Bonn.

Quelle: Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM Bonn)

2021-09-22

Mögliche Unterstützung:

Gründungsberatung: Anlaufstellen für eine Gründungsberatung sind Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Berufsverbände oder Banken. Und es gibt spezialisierte Unternehmensberater. Eine Reihe Bundesländer zahlt einen Zuschuss, manche bieten eine kostenfreie Beratung. Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus gründet, kann über die Arbeitsagentur zu einem kostenfreien Gründungscoaching gelangen.

Finanzplanung: Was die Kapitalausstattung wird dazu gerten, mindestens die laufenden Kosten für die ersten drei Monate als Vorfinanzierungskostenblock anzusetzen. Hinzuzurechnen sind unbedingt die geplanten Investitionskosten.

Förderdarlehen: Bund und Länder unterstützen Existenzgründungen. Maximal möglich sind 125.000 Euro, bis zu 50.000 Euro können für Betriebsmittel verwendet werden. Die KfW setzt nicht zwingend Eigenkapital voraus. Sie übernimmt 80 Prozent des Kreditrisikos.

Hausbankkredit: Eine Alternative sein kann ein Kredit bei der Hausbank mit der Absicherung durch eine Bürgschaftsbank. Diese sichern bis 80 Prozent vom Darlehen ab.

Beteiligung: Für kleinere Gründungsvorhaben hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Mikromezzaninfonds Deutschland aufgelegt. Vergeben wird das Kapital, meist bis zu 50.000 Euro, auf Landesebene über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBG)

Gründungszuschuss: Damit fördert die Bundesarbeitsagentur den Schritt in die Selbstständigkeit. Zum Zeitpunkt der Existenzgründung muss ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld für mindestens 150 Tage bestehen.

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