Internet-Anwendung: Stadt.Land.Zahl bietet Ergebnisse zu allen Kreisen und kreisfreien Städten im Vergleich

Die statistischen Ämter des Bundes und der Länder haben ein neues interaktives Angebot mit statistischen Daten zu Kreisen und kreisfreien Städten entwickelt. Damit können wichtige Zahlen aus verschiedenen Orten verglichen werden.

Wahrscheinlich hätten Sie gewusst, dass Schwerin die kleinste Landeshauptstadt in Deutschland ist und auch die einzige, die keine Großstadt ist. Mit ihren 95.653 Einwohnern (Stand 31.12.2019) liegt Schwerin im Vergleich aller 401 kreisfreien Städte und Landkreise auf Rang 323. Die zweitkleinste Landeshauptstadt ist übrigens Potsdam. Doch auch ihre Einwohnerzahl ist mit 180 334 fast doppelt so groß wie die von Schwerin.
Aber wo ist in Deutschland die Bevölkerungsdichte am höchsten? In München mit 4.777 Einwohnern/km², Und am niedrigsten? Landkreis Prignitz mit 36 Einwohnern/km².
Welche Stadt hat den geringsten Pkw-Bestand je 1.000 Einwohner? Stuttgart als Sitz von zwei Autoherstellern mit 483 Pkw je 1.000 Einwohner. In der Autostadt Wolfsburg in Niedersachsen waren am Jahresanfang 2020 mit 1.129 Pkw je 1.000 Personen mehr als doppelt so viele zugelassen.

Diese und viele andere Vergleiche zwischen allen Landkreisen und kreisfreien Städten Deutschlands kann man auf der gemeinsamen Internetplattform der Statistischen Ämter des Bundes, des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommerns und der anderen Länder unter www.statistikportal.de/de/stadt-land-zahl ziehen.

Auf einen Blick findet man in dem Statistik-Portal wichtige Kennzahlen wie zum Beispiel die Bevölkerungszahl, das Bruttoinlandsprodukt oder die Arbeitslosenquote. Die Ergebnisse können direkt mit anderen Kreisen und kreisfreien Städten deutschlandweit verglichen werden.
Die Kennzahlen können geteilt, heruntergeladen, gedruckt und als Diagramm exportiert werden. Ein Ranking hilft dabei, die eigene oder gewünschte Region einzuordnen.

Datenquelle ist die Regionaldatenbank Deutschland www.regionalstatistik.de.

Quelle: Statistisches Amt MV, PI Nr. 43/2021

2021-08-20

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