Bundesweite neue Gesetze und Regelungen

Im Juli und August 2021 sind einige neuen Gesetze und Regelungen in Kraft getreten. So die wird Corona-Testpflicht bei Einreisen ausgeweitet und außerdem gibt es u. a. Änderungen für die Künstlersozialversicherung, beim Ausländerzentralregister und im Energiebereich. Nachfolgend einige wichtige gesetzliche Neuregelungen im Überblick:
  • Corona-Einreiseverordnung geändert
    Weltweit ist die Infektionslage nach wie vor sehr dynamisch. Angesichts des starken Reiseverkehrs wird die Testpflicht für Einreisende ausgeweitet. Die Verordnung gilt ab 1. August.
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  • „Corona-Sonderregelung“ in der Künstlersozialversicherung
    Vielen Kulturschaffenden sind in der Corona-Pandemie die Einnahmen aus ihrem künstlerischen Schaffen weggebrochen. Bis Ende 2021 können sie durch die „Corona-Sonderregelung“ monatlich bis zu 1.300 Euro zusätzlich durch nicht-künstlerische selbstständige Tätigkeiten hinzuverdienen. Die Regelung gilt seit dem 23. Juli und stellt sicher, dass ein bestehender Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung nicht infolge der Covid-19-Pandemie verloren geht.
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  • Neue Verordnung konkretisiert weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien
    Seit dem 20. Juli 2021 gilt die „Erneuerbare-Energien-Verordnung“. Sie enthält konkrete Regelungen, mit denen das Erneuerbare-Energie-Gesetz 2021 umgesetzt werden soll. Beispielsweise wird die Wasserstoff-Herstellung von der EEG-Umlage befreit und der Ersatz alter Windräder durch neue effiziente Anlagen erleichtert.
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  • Mehr Geld für Agrarumweltprogramme
    Wie auch in den vergangenen Jahren wird 2022 eine Umschichtung von EU-Agrarmitteln vorgenommen. Acht Prozent der so genannten Direktzahlungen (1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP) werden gezielt in Programme zur Förderung von Klima- und Umweltschutzmaßnahmen, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Stärkung der ländlichen Räume (2. Säule der GAP) umgeschichtet. Das Gesetz ist am 17. Juli 2021 in Kraft getreten.
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  • Wettbewerbsfähigkeit der Industrie sichern
    Mit der „Carbon Leakage-Verordnung“ schafft die Bundesregierung einen finanziellen Ausgleich für Industrieunternehmen, sollten sie durch die nationale CO2-Bepreisung einen Nachteil im internationalen Wettbewerb haben. Die Verordnung soll verhindern, dass Produktion und Arbeitsplätze ins Ausland abwandern und CO2-Emissionen dort möglicherweise steigen.
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  • Ausländerzentralregister wird weiterentwickelt
    Das Ausländerzentralregister wird weiterentwickelt. Die ersten Regelungen sind in Kraft getreten, weitere folgen. Ziel ist ein zentrales Register für alle ausländerrechtlichen Dokumente. Das vermeidet die Doppelspeicherung von Daten und beschleunigt Fachverfahren, da alle zuständigen Stellen auf das Register zugreifen.
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Quelle und mehr: Pressemitteilung Bundesregierung

2021-08-03

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