Ralph Schipke

Corona: Anträge auf Neustarthilfe Plus nun möglich

Mit dem Programm Neustarthilfe Plus werden weiterhin Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie unterstützt.

Dazu wurde der Vorschuss (Betriebskostenpauschale) auf maximal 1.500 Euro monatlich für Soloselbstständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und auf bis zu 6.000 Euro monatlich für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im Bezugszeitraum erhöht.

Natürliche Personen (Soloselbständige mit und ohne Personengesellschaften, kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten sowie unständig Beschäftigte) können die Neustarthilfe Plus direkt unter direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de unter Nutzung des ELSTER Zertifikats stellen (ELSTER-Registrierung).

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, deren wirtschaftliche Tätigkeit durch die Corona-Pandemie beeinträchtigt ist. Die Auszahlung ist als Liquiditätsvorschuss zu verstehen, welcher ab einem 60-prozentigen Umsatzrückgang in voller Höhe einbehalten werden darf. Fällt der Umsatzrückgang geringer aus, so muss die Finanzhilfe (anteilig) zurückgezahlt werden.

Die Antragsstellung für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften durch einen prüfenden Dritten folgt zu einem späteren Zeitpunkt.
In wenigen Wochen startet ebenfalls die Antragstellung für Soloselbstständige, die als juristische Person organisiert sind und Anträge über prüfende Dritte stellen, sowie die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III Plus zur Fixkostenerstattung im dritten Quartal 2021.

Die Bedingungen zur Endabrechnung der Neustarthilfe (Förderzeitraum Januar 2021 bis Juni 2021) werden in der Neustarthilfe Plus fortgeführt. Die dort anzugebenden Umsätze beziehen sich nun auf den dreimonatigen Förderzeitraum Juli bis September 2021.
Die bereits im Rahmen der Neustarthilfe geltenden Sonderregelungen, z. B. für Antragstellende in Elternzeit, werden -mit leichten Anpassungen an den kürzeren Förderzeitraum von drei Monaten – fortgeführt.

FAQ zu der Betragung der Neustarthilfe Plus

Für mehr Informationen siehe auch unsere GründerNews vom 10.06.2021.

2021-07-21

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