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25. Jahrestags des “Aufstiegs-Bafög”

Aufstiegs-Bafög 2020: Sieben Prozent mehr Personen gefördert als im Vorjahr

  • Gesamtförderbetrag erhöhte sich um 13 % auf 783 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr
  • Drei Viertel der in Vollzeit geförderten Personen hatten kein Einkommen
  • Erzieherinnen und Erzieher wurden am häufigsten gefördert

Das Statistische Bundesamt hat die Jahresstatistik für 2020 zum Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) vorgestellt. Seit Bestehen des AFBG (1996) konnten bis Ende 2020 fast 3,2 Mio. berufliche Aufstiege zu Führungskräften, Mittelständlern und Ausbildern für Fachkräfte von morgen gefördert werden. Die amtliche Statistik des Statistischen Bundesamtes weist für 2020 mehr als 178.000 Geförderte aus, 6,6 Prozent mehr als im Vorjahr und so viele wie noch nie zuvor. Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:

“Die berufliche Bildung ist eine der wichtigsten Säulen unseres wirtschaftlichen Erfolges. Sie kann aber ihre volle Wirkung nur dann entfalten, wenn wir jungen Menschen die Möglichkeit geben, sich flexibel weiterzubilden und den Aufstieg durch berufliche Bildung zu schaffen. Deshalb freuen mich die jetzt vorgelegten Zahlen ganz besonders.

2020 haben wir mit dem Aufstiegs-BAföG mehr Menschen erreicht als jemals zuvor. Das zeigt: Die im August 2020 in Kraft getretene Novelle des Aufstiegs-BAföG wirkt. Sie bringt zahlreiche Förderverbesserungen für berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger. Das Aufstiegs-BAföG ist ein einmaliger Erfolgsmotor für Karrieren in der beruflichen Bildung!

Der Ausbildungsmarkt steht durch die Pandemie unter Druck. Viele Ausbildungsstellen sind noch unbesetzt. Deshalb unterstützen wir Betriebe, die sich für Ausbildung entscheiden und werben im “Sommer der Berufsbildung” mit einer großen Kraftanstrengung bei jungen Menschen für die berufliche Bildung. Die neuen Zahlen zum Aufstiegs-BAföG geben uns heute Rückenwind und gute Argumente für die gemeinsamen Anstrengungen”

Der Fachkräftemangel gehört seit vielen Jahren zu den drängendsten Herausforderungen der Wirtschaft hierzulande. Eine Form, berufliche Aufsteiger finanziell zu unterstützen, stellt das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) dar, das vor 25 Jahren eingeführt wurde und lange Zeit als Meister- Bafög bekannt war. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des 25. Jahrestags des sogenannten “Aufstiegs-Bafög” mitteilt, wurden im Corona- Jahr 2020 bundesweit rund 178 000 Menschen mit Schulungen, Weiterbildungen oder anderen Maßnahmen gefördert. Das waren 11 000 Personen mehr als im Jahr 2019 – ein Plus von 7 %. Der Betrag, mit dem die Menschen gefördert wurden – eine Mischung aus Zuschüssen und Darlehen – erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 13 %: 2020 betrug er gut 783 Millionen Euro.

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.

Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.

Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

Seit dem 01. August 2020 besteht ein Förderanspruch auf jeder der im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) verankerten Fortbildungsstufen sowie für Fortbildungsabschlüsse, die gleichwertig sind. Damit können bis zu drei Fortbildungen mit dem AFBG gefördert werden.

Die drei Fortbildungsstufen sind:

  • Geprüfter Berufsspezialist/Geprüfte Berufsspezialistin
  • Bachelor Professional
  • Master Professional

Darüber hinaus ist die Förderung an bestimmte zeitliche und qualitative Anforderungen gebunden:

  • Maßnahmen der ersten Fortbildungsstufe müssen mindestens 200 Unterrichtsstunden umfassen und werden ausschließlich in Teilzeit gefördert. Maßnahmen der zweiten und dritten Fortbildungsstufen müssen mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und können in Voll- sowie in Teilzeitzeit gefördert werden.
  • Bei Vollzeitmaßnahmen müssen in der Regel je Woche mindestens 25 Unterrichtsstunden an 4 Werktagen (Vollzeit-Fortbildungsdichte) stattfinden. Vollzeitfortbildungen dürfen insgesamt nicht länger als drei Jahre dauern (maximaler Vollzeit-Zeitrahmen).
  • Bei Teilzeitmaßnahmen müssen die Lehrveranstaltungen monatlich im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden (Teilzeit-Fortbildungsdichte) umfassen. Teilzeitmaßnahmen dürfen insgesamt nicht länger als vier Jahre dauern (maximaler Teilzeit-Zeitrahmen).
  • Fernlehrgänge können als Teilzeitmaßnahme gefördert werden, wenn sie die Förderungsvoraussetzungen des AFBG erfüllen und zusätzlich den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen.
  • Mediengestützte Lehrgänge können ebenfalls gefördert werden, wenn sie durch Präsenzunterricht oder eine diesem vergleichbare verbindliche mediengestützte Kommunikation im Umfang von mindestens 400 Stunden ergänzt werden und regelmäßige Erfolgskontrollen durchgeführt werden. Reine Selbstlernphasen sind nicht förderfähig.
  • Förderfähig sind nur Lehrgänge bei zertifizierten Anbietern, die über ein entsprechendes Qualitätssicherungssystem verfügen.

Aufstiegs-BAföG

Machen Sie Ihre Karriere zum Highlight!

(PDF, 375,6 kB)

Quellen: www.destatis.de | www.bmbf.de

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