Ralph Schipke

Tourismus: Die ersten Urlauber dürfen kommen

Die Landesregierung hat sich am Donnerstag gemeinsam mit den Branchenverbänden auf einen Fahrplan verständigt, wie der Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern wieder geöffnet wird.

– seit 28. Mai 2021

  • Beherbergung für Gäste aus MV mit negativem Test bei Anreise und Aktualisierung der Tests spätestens alle drei Tage
    1. Öffnung von Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätzen und vergleichbaren Angeboten der Beherbergung
    2. Angebote für Kinder-/Jugenderholung
    3. Land- und Waldschulheime
  • Nutzung von hoteleigener Wellness (körpernahe Dienstleistungen – ohne Sauna und Hallenbäder) durch Hotelgäste mit Aufenthaltstest (alle 72 Stunde)
  • Aufhebung der Einreisebeschränkungen für Zweitwohnungsinhaber, Dauercamper usw.
  • tourismusnahe Dienstleistungen (zum Beispiel Strandkorbverleih, Bootsvermietung, Fahrgastschifffahrt – Busreisen zunächst nur innerhalb von bzw. ausgehend von MV)
  • Öffnung von Besucherzentren, Tourismusinformationen
  • Freizeit- und Kletterparks (Außenbereiche)
  • Zoos, Tierparks, botanische Gärten (Innenbereiche mit Test)

Ab dem 4. Juni empfängt das Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern endlich wieder Gäste aus ganz Deutschland und aus dem Ausland; ab dem 11. Juni sind auch Tagesreisen wieder möglich. Dazu Wolfgang Waldmüller, Präsident des Landestourismusverbandes: „Die Branche kann endlich aufatmen und zunehmend mit Optimismus auf den Sommer schauen. Und die vielen Fans und Freunde des Urlaubslandes können endlich wieder an ihre Lieblingsorte reisen. Eine längere Schließung hätte verheerende ökonomische Folgen für das Land nach sich gezogen. Wir wissen jetzt, unter welchen Bedingungen sicherer Urlaub möglich ist und bereiten uns intensiv vor.“

Im Zeitraum der Sommerferien in Deutschland zwischen Mitte Juni und Mitte September ist nach heute möglichen Voraussagen des Landestourismusverbandes insgesamt mit rund fünf Millionen Übernachtungsgästen sowie bis zu zehn Millionen Tagestouristen zu rechnen. Wolfgang Waldmüller erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass die geltenden Regelungen zur weiteren Eindämmung der noch kursierenden Covid-19-Pandemie von Gästen und Gastgebern weiter gewissenhaft einzuhalten sind. Vorläufig zusätzlich umzusetzen für die Tourismusorte sowie einen Teil der Dienstleister ist eine Teststrategie, welche auf eine kurze Formel gebracht besagt, dass Tests bis auf Weiteres für die Anreise und beim Nutzen von Angeboten in Innenbereichen erforderlich sind. Alle wichtigen Informationen und Dokumente zum Thema Testen hat der Tourismusverband MV auf der Webseite www.mv-gegen-corona.de hinterlegt.

Willkommens-Geste für Gäste
Mit einer Neustart-Kampagne an Kontaktpunkten wird das Urlaubsland seine Gäste begrüßen und die Freude über deren Rückkehr nach mehr als siebenmonatiger Schließung deutlich machen. Dafür genutzt werden die Begrüßungsschilder an den Autobahnen sowie Plakatflächen an Bahnhöfen im Nordosten, welche jeweils mit der Botschaft „Willkommen zurück“ versehen werden.

Testkonzept, Siegel und Schutzstandards sorgen für Sicherheit
Das Testkonzept für die kommenden Wochen sieht im Detail vor, dass Gäste für die Anreise den Nachweis über einen negativen, in der Regel am Heimatort durchgeführten PoC-Schnelltest oder einen begleiteten Selbsttest erbringen müssen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Zusätzlich sind PCR-Tests zugelassen, die nicht älter als 48 Stunden sind, sowie alternativ der Nachweis für Geimpfte beziehungsweise Genesene. Des Weiteren gilt die Testpflicht am Urlaubsort mit denselben Auflagen für die Nutzung aller Indoor-Angebote mit längerem Aufenthalt wie etwa für die Innengastronomie oder Freizeit- und Kultureinrichtungen. Eine Erleichterung gibt es für Gäste in Unterkünften mit Gemeinschaftsräumen, zum Beispiel für das hoteleigene Restaurant. Dort ist der Testnachweis von Hausgästen nicht alle 24 Stunden, sondern alle 72 Stunden zu erbringen. Tests können in Schnelltestzentren oder als begleitete Selbsttests von Dienstleistern wie Hotels, Freizeitanbietern, Museen, Veranstaltern oder Restaurants angeboten und dokumentiert werden. Als Hilfestellung für alle Gastgeber hat der Landestourismusverband eine Infografik zum Testsystem entwickelt, mittels derer sie ihre Gäste informieren können (https://mv-gegen-corona.de/test-informationen/).

Zum anderen hat der Tourismusverband die Schutzstandards für zehn touristische Bereiche, darunter Hotels und Pension, Campingbetriebe, Freizeitanbieter, Sportboothäfen oder Veranstaltungen, aktualisiert und an die geltenden Regeln angepasst. Als Hilfestellung für die Hygiene und den Gesundheitsschutz in den entsprechenden Einrichtungen und Unternehmen können sie auf der Branchenplattform www.tourismus.mv heruntergeladen werden (Direktlink: https://tourismus.mv/artikel/schutzstandards-fuer-die-branche).

Überdies soll Gästen durch das dreistufige, kostenlose „Siegel für mehr Sicherheit im Urlaubsland MV“, das im Dezember des letzten Jahres eingeführt wurde und an dem sich inzwischen mehr als 500 Unternehmen, darunter Hotels, Campingplätze, Jugendherbergen und Charterunternehmen beteiligen, Sicherheit und Orientierung geboten werden. Es steht für den verantwortungsbewussten Umgang mit den geltenden Schutz- und Hygienestandards (www.mv-gegen-corona.de). Auch der Einsatz der LUCA-App oder ähnlicher Systeme zur Kontaktnachverfolgung sorgt für mehr Sicherheit im Sommerurlaub in Mecklenburg-Vorpommern.

„Insgesamt haben wir mit der Branche ein dichtes Sicherheitsnetz geknüpft, das zugleich die Urlaubsfreude nicht wesentlich trübt. Wir wollen sicheren und zugleich entspannten Urlaub ermöglichen“, erklärte Wolfgang Waldmüller.

Augenmerk auf Besucherlenkung
Zeitweise wichtig wird in der Hauptsaison auch die Lenkung und Steuerung von Besuchern bzw. Besucherströmen – gerade dort, wo es auch einmal enger werden kann. Einige Orte haben sich mit digitalen oder analogen Ansätzen längst darauf vorbereitet. Der Tourismusverband und der Bäderverband MV haben den Tourismusorten hierzu ebenfalls einige Anregungen gegeben. Als erste Kommune im Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern hat das Ostseebad Binz auf der Insel Rügen kürzlich eine Strandampel eingeführt. Ziel ist es, Gästezahlen, Auslastung und Besucherbewegungen an stark frequentierten Orten in Echtzeit im Blick zu haben und Gäste dementsprechend zu lenken. Seit Ende Mai gibt es diese zunächst für die Binzer Seebrücke, den Seebrückenvorplatz sowie den Kurplatz; bis zum Ferienbeginn folgen 60 Strandaufgänge an einem rund acht Kilometer langen Abschnitt entlang der Binzer Bucht, genauer gesagt vom Binzer Südstrand bis ins Seebad Prora. Die so genannte Live-Mobilitätsanalyse über Dichtemessungen mit Hilfe von Kameras sowie zusätzlichen Frequenzzählungen soll sowohl auf Stelen, der Internetseite binzer-bucht.de als auch im digitalen Reiseführer „Binzer Bucht“ angezeigt beziehungsweise ausgespielt werden. Dazu Wolfgang Waldmüller: „Schon das letzte Jahr hat uns gezeigt, dass bei steigender Nachfrage digitale oder analoge Besucherlenkungssysteme unerlässlich sind. In diesem Jahr wird der Bedarf aufgrund der Tagestouristen hier und da noch größer sein.“

Hintergrund:
Die Pandemie führte 2020 zu einem Rückgang der Übernachtungs- und Gästezahlen um rund ein Fünftel. Der Campingbereich konnte als einziges Segment Zuwächse an Übernachtungen (+9,9 Prozent) verzeichnen, weil besonders hier die Hauptsaison mit der Zeit der Öffnung zusammenfiel. Auch im Jahr 2021 ist aufgrund der Schließung in den ersten fünf Monaten fest mit Rückgängen gegenüber der Vor-Corona-Zeit zu rechnen. Die Verluste an Übernachtungen dürften sich nach derzeitigen Schätzungen im Schnitt in einem Bereich von 30 bis 40 Prozent bewegen.

– ab 4. Juni 2021

  • Beherbergung für Gäste von außerhalb von MV mit negativem Test bei Anreise und Aktualisierung der Tests spätestens alle drei Tage
    1. Öffnung von Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätzen und vergleichbaren Angeboten der Beherbergung
    2. Angebote für Kinder-/Jugenderholung
    3. Land- und Waldschulheime
  • Reisebustourismus nach MV – mit negativem Test

– ab 11. Juni 2021

  • Tagestourismus
  • Einreise zu Besuchen bei (erweiterter) Familie und Freunden ohne Übernachtungsbuchung

– ab 14. Juni 2021

  • hoteleigene Schwimmbäder/Sauna für Gäste mit negativem Aufenthaltstest (alle 72 Stunde)
  • Spaßbäder und Hallenbäder für Allgemeinheit, Sauna – mit negativem Test
  • Innenbereiche von Freizeitparks, Indoorfreizeitangebote mit neg. Test (z.B. Indoorspielplatz für Kinder)
  • Zirkusse mit negativem Test

Das Land strebt eine Abstimmung mit den übrigen Bundesländern über Großveranstaltungen wie zum Beispiel Volksfeste im Laufe des Juni an. Dies gilt auch für Tanzveranstaltungen in Diskotheken, Clubs usw. sowie für Sportveranstaltungen mit einer größeren Anzahl von Zuschauenden.

Quelle: Landesregierung MV | Tourismusverband MV

Hinweis:

Im Zusammenhang mit den aktuellen Änderungen und Neuregelungen bezüglich der Lockerungsmaßnahmen insgesamt wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes M-V Nr. 33/2021 vom 27.05.2021 die Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-LVO M-V (Sechste Änderung der Corona-LVO M-V) veröffentlicht.
(konsolidierte Fassung der Corona-LVO M-V).

2021-05-27 (aktualisiert am 03.06.2021)

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