Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“: Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung

Junge Menschen in der Ausbildung können von COVID-19-bedingten Ausbildungsunterbrechungen in ihrem Ausbildungsbetrieb betroffen sein. Auftrags- und Verbundausbildung wird daher durch eine Prämie gefördert.

Das Bun­des­pro­gramm „Aus­bil­dungs­plät­ze si­chern“ soll dabei helfen, dass möglichst alle jungen Menschen, die dies wollen, auch in diesen Krisenzeiten eine Berufsausbildung beginnen, weiterführen und auch erfolgreich abschließen können.

Voraussetzungen für die Förderung:

Die Auftrags- oder Verbundausbildung muss vereinbart worden sein, weil der Stammausbildungsbetrieb im Ausbildungsjahr 2020/21 bzw. 2021/22 die Ausbildung pandemiebedingt temporär nicht im eigenen Betrieb beginnen oder weiterführen kann.
Eine pandemiebedingte temporäre Unmöglichkeit zur Weiterführung der Ausbildung liegt vor, wenn der Betrieb vollständig oder zu wesentlichen Teilen pandemiebedingt von Schließungen oder erheblichen Einschränkungen betroffen ist, die eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs maßgeblich behindern oder die Einstellung desselben bedingen.
Eine Prämie zur Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung wird entweder an den Stammausbildungsbetrieb oder an den Interim-Ausbildungsbetrieb / die Überbetriebliche Berufsbildungsstätte (ÜBS) / den Ausbildungsdienstleister gezahlt. Die Antragsberechtigten verständigen sich untereinander, wer von ihnen die Prämie beantragt.

Auftragsausbildung bedeutet, dass einzelne Teile oder Abschnitte der Berufsausbildung außerhalb des eigentlichen Ausbildungsbetriebes durchgeführt werden.
Bei der Verbundausbildung wirken zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Ausbildenden mehrere natürliche und/oder juristische Personen in einem Ausbildungsverbund zusammen. Die Verantwortlichkeit für die einzelnen Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungszeit insgesamt ist sichergestellt.

Was wird gefördert?

Die Prämienhöhe beträgt für jede(n) Auszubildende(n), die/der an der geförderten Auftrags- oder Verbundausbildung teilnimmt, 450 € pro Woche, maximal 8.100 €.
Die Mindestdauer der geförderten Auftrags- und Verbundausbildung wird auf vier Wochen gesenkt. Die Auftrags- und Verbundausbildung kann auf mehrere, nicht zusammenhängende Zeiträume aufgeteilt werden.
Gefördert wird zudem die Teilnahme an Prüfungsvorbereitungslehrgängen für Auszubildende, die im Laufe des Jahres 2021 ganz oder teilweise ihre Abschlussprüfung ablegen wollen.
Die Prämienhöhe beträgt 50 % des dem Stammausbildungsbetrieb für die Prüfungsvorbereitung in Rechnung gestellten Entgelts, maximal 500 € pro teilnehmendem Auszubildenden.
Die Prämie wird für Auszubildende im Jahr 2021 nur einmal gezahlt.
Die Teilnahme an der Prüfungsvorbereitung muss den Auszubildenden ohne Eigenbeteiligung am Entgelt zur Verfügung gestellt werden.

Weitere Informationen

Über die Antragstellung

Die Vereinbarung über die Auftrags- oder Verbundausbildung muss zwischen dem 24.06.2020 und dem Ablauf des 31.12.2021 geschlossen werden. Die hierin vereinbarte Auftrags- oder Verbundausbildung muss eine Dauer von mindestens vier Wochen haben.
Anträge können bis zum 31.03.2022 gestellt werden.

Die Antragstellung erfolgt online über easy-Online (Förderportal des Bundes)

Die Formulare für die An­trag­stel­lung findet man hier.

Die 2. Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern” wurde im Bundesanzeiger vom 30.04.2021 veröffentlicht und ist damit am 01.05.2021 in Kraft getreten.

2021-05-04

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