Die Landesregierung unterstützt auch weiterhin polnische Tagespendler und Wochenpendler, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Über ihren Arbeitgeber erhalten sie vom Land einen Zuschuss zur Finanzierung der Mehraufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung und müssen nicht ständig pendeln.
„Das „Pendlerprogramm“ wird ab dem 1. Mai und bis zum 30. Juni 2021 verlängert.
Bitte beachten:
Das „Pendlerprogramm“ wird zum 31. Mai 2021 auslaufen!
Gründe hierfür sind die stark gesunkenen Corona-Fallzahlen in Polen sowie der Wegfall pandemiebedingter Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen für Berufspendler.
Die Antragsannahme für den vom 01. Mai 2021 bis zum 31. Mai 2021 laufenden Förderzeitraum ist noch bis zum 30. Juni 2021 möglich.
Die Einstufung als Risikogebiet führt bei den ausländischen Pendlern in Mecklenburg-Vorpommern dazu, dass sie pandemiebedingten Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen bzw. Testverpflichtungen unterliegen, die ihnen ein Pendeln zwischen Hauptwohnsitz im Ausland und Arbeitsstätte in Mecklenburg-Vorpommern pandemiebedingt erschweren. Hier wollen wir weiter helfen. Unser Pendlerprogramm bedeutet: Kontakte reduzieren – Arbeitsfähigkeit der Betriebe und Wohlstand sichern“, erläuterten der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph sowie Vorpommern-Staatssekretär Patrick Dahlemann am Freitag gemeinsam in Schwerin.
Arbeitsfähigkeit der Betriebe sichern
Ende März des vergangenen Jahres ist der Pendler-Zuschuss erstmals aufgelegt worden. Bis Anfang April sind beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) 687 Anträge (zuzüglich 274 Verlängerungsanträge) auf Bewilligung des Pendler-Zuschusses für 5.479 Pendler und 434 Angehörige eingegangen. Bewilligt wurden bisher 594 Anträge (zuzüglich 259 Verlängerungsanträge) mit einem Mittelvolumen in Höhe von rund 6,05 Millionen Euro.
„Ziel ist es, durch die Unterstützung, die Arbeitsfähigkeit der Betriebe zu sichern und zugleich den polnischen Berufspendlern einen finanziellen Ausgleich für ihren erhöhten Aufwand zu gewähren“, erläuterten die Staatssekretäre Rudolph und Dahlemann abschließend.
Anträge beim Landesamt für Gesundheit und Soziales stellen
Der maximale Förderzeitraum je Tagespendler und deren Angehörigen beträgt 59 Kalendertage; der maximale Förderzeitraum je Wochenpendler und deren Angehörigen beträgt 16 Kalendertage.
Die Anträge für den Pendler-Zuschuss sind beim Landesamt für Gesundheit und Soziales abrufbar:
www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/Pendler-Zuschuss
Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit (WM)
2021-04-30 (aktualisiert am 28.05.2021)