Für Unternehmen aller Branchen hat das Land vor einem Jahr mit der rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfe (siehe GründerNews vom 03.04.2020) ein Darlehensprogramm aufgelegt.
„Hier würden nun nach einem Jahr Zins- und Tilgungsfreiheit die Rückzahlungen einsetzen. Weil die Situation für viele Unternehmen weiter schwierig ist, wird die Zins- und Tilgungsfreiheit für die Liquiditätshilfen aus der ersten Antragsphase um acht Monate verlängert. Es geht darum, Entlastung zu schaffen. Die Unternehmen haben nun 20 statt 12 Monate Zeit, bis sie mit der Rückzahlung beginnen müssen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.
Mit Wirkung zum 15.04.2021 hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V deshalb die Grundsätze für rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfen I dahingehend angepasst, dass der zins- und tilgungsfreie Zeitraum sowie die Laufzeit der gewährten rückzahlbaren Zuwendung um jeweils acht Monate verlängert wird.
Die Zuwendungsempfänger werden zeitnah durch die GSA als zuständige Bewilligungsbehörde informiert und erhalten entsprechende Änderungsbescheide.
Rund 2.200 Fälle bewilligt – circa 100 Millionen Euro ausgereicht
In der ersten Antragsphase des Programms wurden circa 100 Millionen Euro an rund 2.200 Unternehmen als Darlehen ausgereicht. Zu den Zuwendungsempfängern gehören kleinste, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten aus allen Branchen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern.
„Das Programm wurde im April des vergangenen Jahres aufgelegt, als die Schwere und die Dauer der Pandemie nicht abzuschätzen war. Zwischenzeitlich befinden wir uns in einer dritten Infektionswelle, die es einzudämmen gilt. Unternehmen kämpfen weiter mit den Folgen der Pandemie“, so Glawe weiter. Sollten Unternehmen die Verlängerung der tilgungsfreien Zeit nicht in Anspruch nehmen und im 13. Monat mit der Rückzahlung beginnen wollen, steht ihnen dies selbstverständlich frei. Sondertilgungen sind jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit durch die Liquiditätshilfe
Die Liquiditätshilfen greifen, wenn Einnahmen fehlen und Liquiditätsreserven nicht reichen. „Dabei geht es darum, die Finanzierung der laufenden Ausgaben zu sichern, um Unternehmen zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu erhalten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.
Die erste Phase umfasste den Förderzeitraum vom 01. April 2020 bis zum 30. September 2020.
Das Programm wurde im Rahmen des Winter-Stabilisierungsprogramms neu aufgelegt und mittlerweile bis zum 30. Juni 2021 fortgeführt.
Die Antragsstellung und -bearbeitung für die Corona-Liquiditätshilfe II erfolgt durch die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA).
Informationen über die Voraussetzungen für die Förderung und das Verfahren findet man in den Grundsätzen für rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfen.
Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V (WM)
2021-04-27