Neuer Wettbewerb für Innovationen in der Land- und Ernährungswirtschaft in M-V

Das Landwirtschaftsministerium MV ruft zu einem Wettbewerb im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) auf. Er soll die Entwicklung von innovativen Verfahren beziehungsweise Produkten unterstützen.

Was wird gefördert?

Durch den Wettbewerb zur Gründung Operationeller Gruppen sollen Anreize für eine projektbezogene Zusammenarbeit von verschiedenen Akteurinnen und Akteuren aus der Land-, und Ernährungswirtschaft geschaffen werden.Die Förderung ist themen- und technologieoffen, auch nicht-technologische Innovationen werden unterstützt.
Die Vorhaben sollen einen positiven Einfluss auf die Wertschöpfungskette des land- und ernährungswirtschaftlichen Sektors ausüben.

Gefördert werden vor allem Lösungen, die sich mit folgenden Themen auseinandersetzen:

  • Reduktion von Nährstoffeinträgen aus landwirtschaftlicher Produktion;
  • Klimabilanz der landwirtschaftlichen Produktion unter den Bedingungen des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern;
  • Landwirtschaft und Maßnahmen zu einem flächenwirksamen Insektenschutz;

Wer kann sich beteiligen?

Am Wettbewerb beteiligen können sich sogenannte Operationelle Gruppen (OG). Diese bestehen aus mindestens zwei Mitgliedern, die projektbezogen auf Grundlage eines Kooperationsvertrages zusammenarbeiten und von denen mindestens ein Mitglied der Landwirtschaft zuzurechnen ist.

Akteurinnen und Akteure einer OG können insbesondere sein:

  • Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft, des Gartenbaues, des Weinbaues und der Forstwirtschaft;
  • Unternehmen des vor- und nachgelagerten Bereichs der Land- und Ernährungswirtschaft, des Gartenbaues, des Weinbaues und der Forstwirtschaft;
  • Beratungsunternehmen und -organisationen;
  • Verbände, Vereine, Nichtregierungsorganisationen;
  • Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen sowie
  • öffentliche Einrichtungen.

Das Ziel der OG ist es, für eine selbstgewählte Problemstellung eine Lösung zu suchen und diese in die Praxis umzusetzen. In jeder OG fungiert ein Mitglied als Projektkoordinator und Ansprechpartner gegenüber dem Ministerium sowie der Bewilligungsbehörde.
Wettbewerbsbeiträge müssen einen Aktionsplan mit Problembeschreibung und möglichen Lösungsansätzen sowie einen Zeit- und einen Finanzplan enthalten.

Wettbewerbsbeiträge müssen bis zum 28. Mai 2021 eingereicht werden.
Eine Jury entscheidet dann anhand bestimmter Kriterien darüber, welche Projekte umgesetzt werden sollen. Für diese Projekte kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden.

Welche Kosten werden gefördert?

Gefördert werden die laufenden Kosten der Zusammenarbeit einer OG (z. B. für einen Projektkoordinator) sowie die Ausgaben für die Durchführung des Projektes, wie z. B. Personalausgaben bei den Projektpartnern, Reisekosten und Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit. Der Fördersatz beträgt 100 Prozent.

„Die EIP ermöglicht damit den Landwirten, ohne großes finanzielles Risiko etwas Neues im Unternehmen auszuprobieren. Wenn sich die Innovation bewährt, stehen die gewonnenen Erkenntnisse allerdings nicht nur der OG und dem beteiligten Landwirtschaftsbetrieb zur Verfügung, sondern sie werden publiziert und können auch von jedem anderen genutzt werden. Auf diese Weise können sich gute Ideen schneller durchsetzen“, beschreibt Landwirtschaftsminister Backhaus den Nutzen.

Wo erfährt man mehr?

Die Ausschreibung des Wettbewerbs kann im Internet auf der Seite www.lm.mv-regierung.de/wettbewerb eingesehen und heruntergeladen werden.
Ansprechpartner für weitere Informationen zum Wettbewerb sind im Landwirtschaftsministerium Frau Kuhnert (b.kuhnert@lm.mv-regierung.de) oder Herr Helmke (m.helmke@lm.mv-regierung.de).

Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (LM)

2021-04-19

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