MV-Gipfel beschließt harten Lockdown

In Mecklenburg-Vorpommern wird das öffentliche Leben angesichts der dritten Corona-Welle erneut weitgehend heruntergefahren.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) kündigte auf dem MV-Gipfel im Vorgriff auf bundesweite Regelungen einen harten Lockdown an, der vom 19. April 2021 an gelten soll.

“Seit November 2020 – gut ein halbes Jahr – sind Tourismus, HoGa, EH geschlossen. Zahlreiche weitere Branchen zum Teil seit über einem Jahr. Diese Unternehmen und ihre Beschäftigten – oft genauso lang in Kurzarbeit – verfolgen fassungs- und verständnislos die Diskussionen der vergangenen Tage, nicht nur bei uns in MV”, reagiertie die Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (kurz: VU) als Dachverband von derzeit 50 Arbeitgeber-, Wirtschafts-, Fach- und Regionalverbänden auf den Harten Lockdown im Bundesland. 

Anstatt nach über einem Jahr Pandemie endlich wieder ins normale Geschäftsleben starten zu können, werden den Unternehmen und den Bürgern:innen ein mindestens 4-wöchiger harter Lockdown zugemutet. Unverständnis, Wut und Hoffnungslosigkeit würden so immer mehr Raum einnehmen.  

Die derzeitige Entwicklung der Infektionszahlen und die zunehmende Belastung der Krankenhäuser zwingen die Regierung zum Handeln. Mit Blick auf die für MV so wichtige touristische Sommersaison ist ein konsequentes Vorgehen auch zwingend. Wenn es nicht gelingt, die Zahlen bis in den Juni in den Griff zu kriegen, kann das Tourismusland MV dicht machen, heißt es weiter

Das könne niemand wirklich wollen. Für die Zeit des Lockdown erwartet der VU, dass die Landesregierung alle Kraft in die Impfkampagne lenkt. Auf den oder die neue Impfmanagerin komme viel Arbeit zu. Am Ende müssess alles dafür getan werden, dass nach dieser Phase alle geschlossenen Branchen verbindliche Öffnungsschritte vornehmen können.

Damit sie dann überhaupt noch etwas öffnen können, müssten weitere Entschädigungsleistungen folgen. Gerade der Bund sei hier gefordert. Dem Landesverband ist bewusst, dass sich bei vielen Betriebsinhaberinnen und -inhabern zunehmend Frust und Unverständnis breit mache. 

“Auch wissen wir, dass unser Einsatz in den zahlreichen Runden mit der Landesregierung nur schwer vermittelbar ist.” 

Folgende “Gemeinsame Erklärung der Landesregierung, der Landrätin und Landräte und Oberbürgermeister, des Städteund Gemeindetages, des Landkreistages, des DGB-Nord, der Vereinigung der Unternehmensverbände, der Handwerkskammern und der Liga der Wohlfahrtsverbände Mecklenburg-Vorpommern unter Beteiligung der Industrie- und Handelskammern”, wurde am 19.04.2021 veröffentlicht.

Hier das PDF-Dokument:

Diese Maßnahmen sollen unter anderem umgesetzt werden:
  • Schließungen im Einzelhandel, Dienstleistungen und Kultureinrichtungen:
    Körpernahe Dienstleistungen – außer Frisöre -müssen schließen.
    Einzelhandelsgeschäfte müssen ebenfalls wieder schließen, Ausnahmen: Lebensmittelmärkte, Tankstellen, Banken, Poststellen, Apotheken, Drogerien, Buchhandlungen, Baumärkte, Blumenläden und Gartenmärkte.
    Auch Museen und Kultureinrichtungen bleiben zu.
  • Kein Tourismus:
    Gaststätten und Hotels bleiben geschlossen. Lieferservice ist weiterhin möglich.
    Wer außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern lebt, darf während des landesweiten Shutdowns seinen Zweitwohnsitz in MV nicht aufsuchen. Das soll auch für Dauercamper und Tagestouristen von außerhalb gelten
  • Fahrschulen
    Fahrschulen dürfen nur noch Fahrschüler unterrichten, die ihren Führerschein beruflich benötigen.
  • Notbetrieb in Schulen und Kitas:
    In Kitas wird nur noch eine Notbetreuung angeboten. In Schulen dürfen von Montag an nur noch die Abschlussklassen in den Unterricht, für alle anderen gilt: Unterricht zu Hause.
  • Verschärfte Kontaktbeschränkungen:
    Ein Haushalt darf sich nur noch mit einer weiteren Person treffen, Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgerechnet.
  • Ausgangsbeschränkungen:
    Diese sollen von den Landkreisen und kreisfreien Städten verfügt werden. Die eigene Unterkunft bzw. das eigene Grundstück darf zwischen 21 und 6 Uhr nur noch aus triftigen Gründen (z. B. Berufsausübung oder Pflege hilfsbedürftiger Personen) verlassen werden.
  • Einschränkungen beim Sport:
    Kinder- und Jugendsport wird untersagt. Individualsport soll nur noch allein oder zu zweit möglich sein.

Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-LVO M-V und
zur Änderung der 2. SARS-CoV-2-Quarantäne-VO vom 16.04.2021

Angesichts der ernsten Lage werden die Partner des MV-Gipfel die weitere Entwicklung engmaschig beobachten und in den bestehenden Gremien miteinander beraten.

Dabei werden sie unter Beteiligung von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Gesundheitssystem auch über ein System für eine risikogewichtete Inzidenzbetrachtung beraten, das neben dem Wert der 7-Tage-Inzidenz über geeignete Indikatoren auch die Belastung der Krankenhauskapazitäten und den Fortschritt der Impfkampagne berücksichtigt.

2021-04-16 | Aktualisiert 2021-04-19

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