Corona-Hilfen MV: Neue Hilfen auf den Weg gebracht und Programme verlängert

Am Montag hat Wirtschaftsminister Harry Glawe weitere Unterstützungsmaßnahmen für die heimische Wirtschaft vorgestellt.

„Die gesundheitspolitisch notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie treffen Wirtschaft und Beschäftigte auch in Mecklenburg-Vorpommern hart. Die positive Wirtschaftsentwicklung des Landes wurde abrupt unterbrochen. Die Wirtschaftsleistung ist eingebrochen, Beschäftigte mussten Einkommensverluste hinnehmen, zahlreiche Unternehmen aus den verschiedensten Wirtschaftsbereichen wurden extrem getroffen. Das Wirtschaftsministerium unterstützt Betroffene im Land weiter. Hierfür haben wir neue Programme aufgelegt beziehungsweise auch verlängert“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident in Mecklenburg-Vorpommern sowie Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Rund 150 Millionen Euro zusätzlich für aktuelle Maßnahmen zur weiteren Unterstützung

Bund und Land haben die Einschränkungen der Wirtschaft von Beginn der Pandemie an in erheblichem Umfang mit Unterstützungsmaßnahmen flankiert. „Insgesamt wurden seit Ausbruch der Pandemie in Mecklenburg-Vorpommern knapp 800 Millionen Euro an Bundes- und Landesunterstützung gegeben. Das Land stellt für die aktuellen Maßnahmen – für Verlängerungen und neue Maßnahmen – rund 150 Millionen Euro bereit. Dort, wo die breit angelegte Unterstützung des Bundes wesentliche Lücken lässt, fördert das Land von Anfang an gezielt. Es kamen Programme hinzu, um die Folgen für die Beschäftigten abzumildern und vor allem besonders betroffene Branchen gezielt zu unterstützen“, sagte Wirtschaftsminister Glawe. Gleich zu Beginn der Pandemie hat das Land beispielsweise die Soforthilfe des Bundes auf den Kreis der Unternehmen mit elf bis einhundert Beschäftigten ausgeweitet. Für Unternehmen, bei denen die Kredithilfen des Bundes nicht griffen, wurde eine rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfe eingeführt. Bei Betrieben mit hohem Kurzarbeiteranteil hat sich das Land an der Weiterzahlung der Ausbildungsvergütung beteiligt, um Kurzarbeit bei Auszubildenden zu vermeiden.

Ausgewählte Programme im Überblick

Nachdem die pandemiebedingten Einschränkungen im ersten Halbjahr 2021 andauern, weitet die Landesregierung ihre Unterstützungsmöglichkeiten nochmals aus.

NEU: Ausweitung der Marktpräsenzprämie

Dies betrifft zunächst den Einzelhandel: Der Kreis der Antragsteller für die Marktpräsenzprämie wird erheblich erweitert und die Antragsfrist bis zum 31. Mai 2021 verlängert. Mit der Pauschale in Höhe von 5.000 Euro pro Unternehmen unterstützt das Land stationäre Einzelhändler bei Maßnahmen zur Erhöhung der Marktpräsenz, also z. B. bei Werbemaßnahmen oder beim Aufbau eines Internetauftritts oder Onlineshops. Bisher standen vor allem die Einzelhändler in Tourismusschwerpunktgemeinden im Fokus. Ihnen sind die Touristen bereits seit Anfang November 2020 ausgeblieben. Antragsvoraussetzung war ein 70-prozentiger Umsatzrückgang in den Monaten November und Dezember 2020. „Aufgrund der fortdauernden Schließungen hat sich das Land entschieden, den Voraussetzungszeitraum auf Januar und Februar 2021 zu erweitern. So werden weite Teile des Einzelhandels erfasst, die ab dem 16. Dezember 2020 geschlossen wurden“, sagte Glawe. Anträge können bis zum 31. Mai 2021 gestellt werden. Das Programmvolumen beträgt 17 Millionen Euro.

Verbesserungen auch für die Hotellerie und Gastronomie

Mit der Starthilfe hat das Land ein Programm aufgelegt, um dem Gastgewerbe den Wiederanlauf nach den Betriebsschließungen zu erleichtern. Gezahlt werden fünf Prozent des für die Novemberhilfe maßgeblichen Vergleichsumsatzes. „Angesichts der andauernden Einschränkungen wird die Antragsfrist für die Starthilfe für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe bis zum 30. April 2021 verlängert“, so Glawe weiter. Das Programmvolumen beläuft sich auf fünf Millionen Euro.

Für Beherbergungsbetriebe bezuschusst das Land Modernisierungsinvestitionen mit bis zu 800.000 Euro aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Die Antragsfrist für die Modernisierungsförderung für das Beherbergungsgewerbe wird bis zum 30. September 2021 verlängert.

Neues Programm für verarbeitendes Gewerbe aufgelegt

„Als Motor für die wirtschaftliche Entwicklung ist das verarbeitende Gewerbe von besonderer Bedeutung. Deshalb legen wir hier ein neues Programm auf und fördern Investitionen im verarbeitenden Gewerbe mit höheren Fördersätzen“, erläuterte Glawe. Danach können Investitionsvorhaben bei kleinen, mittleren und großen Unternehmen befristet bis zum 31. Dezember 2021 um 20 Prozentpunkte höher und mit insgesamt bis zu 1,8 Millionen Euro gefördert werden. So sollen bei Vorhaben des verarbeitenden Gewerbes ab sofort erhöhte Fördersätze von bis zu 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 30 Prozent für große Unternehmen angewandt werden. „Das gilt für alle Investitionsvorhaben, also insbesondere Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen“, sagte Glawe. Das Programmvolumen beträgt 30 Millionen Euro.

Neu: Unterstützung durch den Härtefallfonds

Für Unternehmen, die trotz der umfangreichen Hilfsprogramme von Bund und Land in wirtschaftlicher Not sind, werden derzeit Härtefallhilfen vorbereitet. Mecklenburg-Vorpommerns Fonds hat ein Volumen von bis zu 30 Millionen Euro. Die Hälfte der Mittel gibt der Bund. „Unterstützt werden sollen Unternehmen, die keinen Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben, und Unternehmen, die zwar Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben, bei denen diese aufgrund besonderer Fallkonstellationen aber nicht ausreichen. Voraussetzung ist das Vorliegen einer besonderen Härte“, betonte Wirtschaftsminister Harry Glawe. Das Programmvolumen beträgt 30 Millionen Euro.

NEU: Unterstützung für Auszubildende – Bewerbungs-Coaching und Azubi-Tandems

Auszubildende standen von Beginn der Pandemie an im Fokus des Landes. Um sicherzustellen, dass Ausbildungsziele auch unter Coronabedingungen erreicht werden, unterstützt das Land Ausbildungsbetriebe bei Qualifizierungsmaßnahmen. „Das hilft vor allem Ausbildungsbetrieben, bei denen die praktische Ausbildung wegen Kurzarbeit nicht angemessen erfolgen kann. Dafür hat das Land seine Qualifizierungsförderung ausnahmsweise und zeitlich befristet für Auszubildende geöffnet“, sagte Glawe. Das Programmvolumen beläuft sich auf 0,5 Millionen Euro.

Darüber hinaus plant das Land, weitere Maßnahmen aufzulegen. „Hierbei geht es darum, junge Menschen aufgrund der Corona-Pandemie für eine Ausbildung zu sensibilisieren, zu motivieren und zu aktivieren. Präsenzangebote zur schulischen und außerschulischen Berufsorientierung finden kaum mehr statt und die Online-Angebote erreichen nicht alle Jugendlichen. Für benachteiligte junge Menschen ist der Übergang Schule/Beruf besonders schwierig“, erläuterte Glawe. Das Land will beispielsweise über Träger durch Bewerbungs-Coaching für benachteiligte Schülerinnen und Schüler, Betriebliche (Sommerferien-)Praktika oder durch ein Azubi-Mentoring (digital) über Tandems von Azubis und Schülern im Rahmen der Berufsorientierung konkrete Unterstützung bei der Ausbildungsplatzwahl geben. Das Programmvolumen soll 4,5 Millionen Euro betragen.

Neustart-Prämie verlängert

Mit der Neustart-Prämie beteiligt sich das Land an Sonderzahlungen von Arbeitgebern an Beschäftigte nach längerer Kurzarbeit. Damit soll für Beschäftigte, die ganz besonders von Kurzarbeit betroffen waren, der Einkommensverlust gemildert werden. Aufgrund der andauernden Einschränkungen wird die Neustart-Prämie bis zum 30. Juni 2021 fortgesetzt. Gezahlt werden bis zu 700 Euro pro Beschäftigtem. „Damit wird insbesondere bei den niedrigen Einkommen prozentual eine wichtige Aufstockung der Einkommen erreicht.“ Das Programmvolumen beträgt 12,5 Millionen Euro. Anträge können bis zum 31. Oktober 2021 gestellt werden.

Corona-Liquiditätshilfe I – Zins- und Tilgungsfreiheit um acht Monate verlängert

Für Unternehmen aller Branchen hat das Land frühzeitig die rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfe aufgelegt. In der ersten Antragsphase bis zum 31. Juli 2020 wurden in rund 2.200 Fällen circa 100 Millionen Euro ausgereicht. Hier würden nun nach einem Jahr Zins- und Tilgungsfreiheit die Rückzahlungen einsetzen. „Weil die Situation aufgrund der andauernden Einschränkungen für viele Unternehmen weiter schwierig ist, wird die Zins- und Tilgungsfreiheit um acht Monate verlängert, um Entlastung zu schaffen“, sagte Glawe weiter. Die Zins- und Tilgungsfreiheit wird somit von 12 Monate auf 20 Monate verlängert.

November- / Dezemberhilfe und die Überbrückungshilfe III

Generell unterstützt der Bund in der Breite. Besonders relevant sind derzeit die November-/Dezemberhilfe und die Überbrückungshilfe III. Die November- und Dezemberhilfe ist in Mecklenburg-Vorpommern weitgehend umgesetzt. Seit dem 27. Februar 2021 können auch Beträge über eine Million Euro bzw. zwei Millionen Euro beantragt werden. Insgesamt sind über 90 Prozent der beantragten Mittel ausgezahlt. In der Überbrückungshilfe III wurde am 16. März 2021 mit der Prüfung und regulären Auszahlung begonnen. Insgesamt wurde mehr als ein Drittel der beantragten Mittel ausgereicht. „Zu den vom Bund am 01. April 2021 angekündigten Verbesserungen in der Überbrückungshilfe III laufen derzeit Gespräche auf Arbeitsebene zwischen Bund und Ländern“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Informationsbroschüre zu aktuellen Corona-Hilfen MV

Die aktuellen finanziellen Hilfen des Landes sind in einer überarbeiteten und aktualisierten Informationsbroschüre zusammengefasst. Die Broschüre ist auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums als Download verfügbar:

Informationsbroschüre: „Corona-Hilfen MV – Wirtschaft und Arbeit im Fokus“

Hier gibt es eine Übersicht über das breite Angebot an Unterstützungsmöglichkeiten der jeweiligen Programme, Wer wird unterstützt? – Was wird gefördert? – Wie wird unterstützt? Darüber hinaus gibt es Fallbeispiele für die Programme.

Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit (WM)

2021-04-13

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