Freiberufler, Solo-Selbständige oder Kleinunternehmer: Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung

Zur Abfederung von Härten der notwendigen Lockdown-Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits Ende März 2020 einen erleichterten Zugang für die Grundsicherung geschaffen und diese Regelungen bis Ende Dezember 2021 verlängert.

Dabei wurden die Vermögensprüfungen eingeschränkt, die Regelungen zur Erstattung für Aufwendungen für Unterkunft und Heizung deutlich verschlankt und die Bewilligung vorläufiger Leistungen vereinfacht.
Die Regelungen über den erleichterten Zugang zur Grundsicherung gelten für Bewilligungszeiträume, die bis zum 31. März 2021 beginnen.

Mit diesen Regelungen verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Personengruppen durch ein „Sicherungsnetz” zu unterstützen, deren Existenzgrundlage im Rahmen der Pandemie-Maßnahmen in Gefahr geraten ist – darunter insbesondere auch Personen, deren Kurzarbeitergeld zu niedrig ist. Hierbei stehen sicherlich Branchen, die besonders betroffen sind und traditionell unterdurchschnittliche Lohnstrukturen haben besonders im Fokus, wie etwa Hotel und Gaststätten, Einzelhandel, Messen und Veranstaltungsdienstleistungen etc.

Freiberufler, Solo-Selbständige oder Kleinunternehmer, deren finanzielle Situation sich drastisch verschlechtert hat, weil sie durch die Corona-Krise einen Großteil ihrer Aufträge beziehungsweise Kundschaft verloren haben, haben oft Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung.
Die Betreffenden können ihren Anspruch auf Grundsicherung mithilfe eines Digitalen Lotsen auf der entsprechenden Website selbst einschätzen. Dafür müssen sie nur ein paar Fragen beantworten und werden von dort auf einen verkürzten Antrag weitergeleitet. Die betreffenden Personen können den vereinfachten Antrag auf Arbeitslosengeld II einfach und bequem online übermitteln. Fordert das zuständige Jobcenter Anlagen oder andere Unterlagen an, können diese auch online übersendet werden.

Zusammengefasst heißt das, dass die durch die Corona-Krise in finanzielle Not geratenen Freiberufler, Solo-Selbständige oder Kleinunternehmer oft ANSPRUCH auf Arbeitslosengeld 2 haben und diesen geltend machen sollten. Die Jobcenter stehen zudem bei Fragen telefonisch und per eMail als Ansprechpartner zur Verfügung.

Die entsprechende Web-Seite zum Thema Leistungen der Grundsicherung finden Sie hier:
www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/

2021-03-23

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