Programm „Ausbildungsplätze sichern“ wird ausgeweitet

Die Bundesregierung will mit einem umfassenden Programm Ausbildungsplätze sichern, die durch die Corona-Pandemie bedroht sind.

Die Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung haben deshalb am 17.03.2021 eine Gemeinsame Aktion zur Stärkung von Ausbildungsbetrieben und jungen Menschen in der Corona-Pandemie beschlossen.

Damit will die Bundesregierung den mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ gespannten Schutzschirm für Auszubildende verlängern und erweitern. Auch das Ausbildungsjahr 2021/2022 soll nun einbezogen werden.

Ausbildungsprämie wird verdoppelt

Die Bundesregierung hatte im vergangenen August das Programm „Ausbildungsplätze sichern“ gestartet. Dadurch werden bisher schon kleine und mittlere Unternehmen gefördert, die von den Folgen der Corona-Pandemie besonders betroffen sind. Sie erhalten Prämien, wenn sie Auszubildende im bisherigen oder größeren Umfang neu einstellen oder aus insolventen Betrieben übernehmen.

Diese Prämien will die Bundesregierung nun verdoppeln:

  • Die Ausbildungsprämie soll ab 1. Juni 2021 statt 2.000 Euro 4.000 Euro je Ausbildungsvertrag betragen, wenn die Zahl der neu eingestellten Auszubildenden konstant bleibt.
  • Die Ausbildungsprämie plus, die gezahlt wird, wenn die Zahl der Auszubildenden erhöht wird, soll statt 3.000 Euro künftig bei 6.000 Euro liegen.
  • Auch die Übernahmeprämie, die für die Übernahme von Auszubildenden aus pandemiebedingt insolventen Betrieben gezahlt wird, soll verdoppelt werden: Statt wie bisher 3.000 Euro soll diese Prämie künftig 6.000 Euro für jeden Ausbildungsvertrag betragen. Diese können alle Unternehmen erhalten – unabhängig von der Betriebsgröße.
Zahl der Unternehmen wird ausgeweitet

Gleichzeitig will die Bundesregierung, dass die Hilfen mehr Unternehmen zugutekommen. Konnten bisher kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern die Ausbildungsprämien beantragen, so sollen es ab dem 1. Juni 2021 Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitern sein.
Wie bislang auch geht es um Betriebe, die in erheblichem Umfang durch die Corona-Krise getroffen sind, weil sie beispielsweise Kurzarbeit durchführen müssen oder erhebliche Umsatzeinbußen haben.

Zusätzliche finanzielle Hilfen

Der Anreiz, Auszubildende und ihre Ausbilder trotz Kurzarbeit im Betrieb zu halten, soll ebenfalls verbessert werden. Zukünftig soll es deshalb nicht nur einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung geben, sondern auch einen Zuschuss zur Ausbildervergütung.

Zusätzlich wird ein Lockdown-II-Sonderzuschuss in Höhe von 1.000 Euro für ausbildende Kleinstunternehmen eingeführt. Dieser greift, wenn der Ausbildungsbetrieb im aktuellen Lockdown seine Geschäftstätigkeit nicht oder nur noch in geringem Umfang (wie z. B. beim Außerhausverkauf von Restaurants) wahrnehmen durfte und die Ausbildung dennoch fortgeführt hat.

Zuschüsse für Prüfungs-Vorbereitungen

Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung Auszubildende in diesem Jahr bei ihrer Vorbereitung auf die Abschlussprüfung. So erhalten Betriebe Zuschüsse zu den Kosten für externe Vorbereitungslehrgänge. Voraussetzung ist, dass sie ihren Auszubildenden Plätze in solchen – auch digitalen – Lehrgängen zur Verfügung stellen.

Quelle: Bundesregierung

2021-03-19

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