Förderprogramme für moderne Mobilität und Klimaschutz nutzen

Das Bundesverkehrsministerium hat im Rahmen seiner Förderrichtlinie Elektromobilität einen neuen Förderaufruf gestartet. Erstmals können auch gewerbliche Unternehmen Anträge auf die Förderung von anwendungsorientierten Elektromobilitätskonzepten stellen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Erstellung von Umweltstudien nach Abschnitt 7 Artikel 49 AGVO. Zur Erstellung der Studie ist ein fachlich geeignetes Dienstleistungsunternehmen zu beauftragen, welches in einem wettbewerblichen Verfahren zu ermitteln ist. Die geförderten Studien sollen einen konkreten Umsetzungs- beziehungsweise Beschaffungsplan enthalten. Bei der Erstellung von Elektromobilitätskonzepten muss mindestens einer der folgenden inhaltlichen Schwerpunkte adressiert werden. Eine Kombination verschiedener Schwerpunkte ist ebenfalls zulässig (beispielsweise Schwerpunkt 1 mit Schwerpunkt 3):

  • Schwerpunkt 1: Elektrifizierung von kommunalen Fahrzeug-Flotten / Fuhrparks mit entsprechenden Ladeinfrastrukturkonzepten:
  • Schwerpunkt 2: Elektrifizierung von gewerblichen Fahrzeug-Flotten / Fuhrparks mit entsprechenden Ladeinfrastrukturkonzepten:
  • Schwerpunkt 3: Erstellung von kommunalen und regionalen öffentlichen Ladeinfrastrukturkonzepten:
  • Schwerpunkt 4: Schrittweise Integration kommunaler bzw. gewerblicher E-Fahrzeuge in intermodale Verkehrs- und Logistikkonzepte und Mobilitätsdienstleistungen (Kombination verschiedener Verkehrsmittel, betriebliches Mobilitätsmanagement, nachhaltige Citylogistikkonzepte).

Hinweis für Gewerbliche Konzepte und Antragsteller:

Gewerbliche Konzepte sollen insbesondere technische und betriebliche Machbarkeit, Umweltnutzen von Maßnahmen zur systemischen Integration der Elektromobilität in bestehende betriebliche oder regionale Rahmenbedingungen zum Inhalt haben. Für eine anschließende zeitnahe Umsetzung des Konzeptes soll zudem die Entwicklung eines konkreten Maßnahmenkatalogs sowie die Einbindung von relevanten Akteuren abgebildet werden. Gewerblichen Antragstellern ist die Durchführung eines öffentlichen Vergabeverfahrens freigestellt, sofern der Zuwendungsbetrag die Schwelle aus Nr. 3.1 ANBest-P nicht übersteigt. Die Transparenz im Auftragsvergabeprozess ist sicherzustellen.

Wie wird gefördert?

Es erfolgt eine Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt. Die förderfähigen Ausgaben für ein Elektromobilitätskonzept (Umweltstudie) sind auf maximal 100.000 Euro (netto) bzw. 119.000 Euro (brutto) – abhängig von der Vorsteuerabzugsberechtigung des Antragstellers – begrenzt. Die maximal förderfähigen Ausgaben für ein Konzept umfassen auch die Reisekosten.

Förderquoten

Förderquoten von bis zu 80 Prozent sind möglich, sofern die Inhalte des Elektromobilitätskonzeptes keine unzulässige Beihilfe im Sinne von Art. 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) darstellen.
Sollte der Antragsteller im Rahmen der Ergebnis-Verwertung der erarbeiteten Elektromobilitätskonzepte eine wirtschaftliche Aktivität planen und / oder Leistungen am Markt anbieten, z. B. durch den Betrieb von Ladeinfrastruktur oder eines Carsharing-Angebotes mit kommunalen Fahrzeugen oder die exklusive Bereitstellung der Ergebnisse an ein wirtschaftlich tätiges Unternehmen, wird die die Zuwendung in der Regel als Beihilfe im Sinne der EU- Regularien betrachtet was eine maximal mögliche Förderquote von 50 Prozent bedeutet.
Soweit die Gewährung einer Zuwendung europäisches Beihilferecht berührt, muss die Bemessung der jeweiligen Förderquote die Regelung über Beihilfen für Umweltstudien in Artikel 49 AGVO berücksichtigen. Zulässig sind Beihilfeintensitäten bis zu 50 Prozent.
Die AGVO lässt für KMU höhere Förderquoten zu (kleines Unternehmen: 70 Prozent, mittleres Unternehmen: 60 Prozent), wenn das Vorhaben anderenfalls nicht durchgeführt werden kann.

Bis wann sind die Anträge einzureichen?

Anträge zur Förderung von kommunalen und gewerblichen Elektromobilitätskonzepten sind bis zum 17. Mai 2021 einzureichen.

Förderrichtlinie Elektromobilität

Quelle und mehr zur Förderung: Projektträger Jülich

MV-Energieminister Christian Pegel ermuntert Kommunen und Unternehmen, die neue Fördermöglichkeit zu nutzen:

„Städte, Gemeinden und erstmals auch kommunale und gewerbliche Unternehmen können Fördermittel für Konzepte erhalten, mit deren Hilfe sie ihre Fuhrparks elektrifizieren, Ladeinfrastruktur schaffen oder E-Fahrzeuge in ihre Mobilitäts- und Logistikangebote aufnehmen wollen. Die Erarbeitung von Strategien kann mit bis zu 80 Prozent, maximal 100.000 Euro bezuschusst werden“ sagt der Minister und wirbt: „Damit die Energiewende gelingt, sind vielfältige Ideen gefragt. Dass jetzt auch konzeptionelle Vorbetrachtungen zum Markhochlauf der Elektromobilität förderfähig sind, begrüße ich sehr“, so der Minister.

Außerdem weist der Minister auf eine Fördermöglichkeit für Ladeinfrastruktur an Hotels und Campingplätzen durch das Land hin:
„Seit Mitte vergangenen Jahres gibt es innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur das Investitionsprogramm ‚Modernisierung für Beherbergungsbetriebe‘. Aus diesem Topf können Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Ausstattung und des Angebots bezuschusst werden. Darunter fallen auch Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Klimafreundlichkeit, die mit bis zu 800.000 Euro gefördert werden können.“
Anträge können bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden. Weitere Informationen findet man auf den Seiten des Landesförderinstituts:  www.lfi-mv.de/meldungen/investitionsprogramm-modernisierung-fuer-beherbergungsbetriebe/index.html

Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung (EM)

2021-03-18

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