Grafik Ralph Schipke

Öffnungen im Einzelhandel, mehr Tests – das ändert sich ab dem 8. März in MV

Die Landesregierung sowie Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen, Wirtschaft, Gewerkschaften und Sozialverbänden haben sich am 5. und 6. März über die Umsetzung der neuen Corona-Regeln in Mecklenburg-Vorpommern verständigt:

Lockerung der Kontaktbeschränkungen

Ab dem 8. März sind wieder Treffen zwischen zwei Haushalten mit zusammen maximal 5 Personen möglich. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgerechnet. Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Lebensgefährten, die nicht gemeinsam in einem Haushalt leben, gelten als ein Hausstand

Landesweit öffnen können zum 8. März

  • die Buchläden
  • die Außenbereiche der Zoos und Tierparks
  • die körpernahen Dienstleistungen (Fußpflege, Kosmetik, Nagelstudios, Sonnenstudios, Massagepraxen und andere). Dabei muss bei Behandlungen, bei denen dauerhaft keine Maske getragen werden kann (z.B. Bartpflege oder während der Gesichtsbehandlung), ab einer Übergangsfrist bis 15.3. ein tagesaktueller COVID-19-Schnell- oder Selbsttest seitens der Kundin oder des Kunden vorgelegt werden.
  • Außerdem können Fahrschulen wieder alle Fahrschülerinnen und Fahrschüler aufnehmen.

Öffnung des Einzelhandels

Ab dem 8. März besteht für die bis dahin geschlossenen Bereiche des Einzelhandels die Möglichkeit des Einkaufens nach Termin. Die Kundinnen und Kunden verabreden per Telefon oder auf elektronischem Weg einen Termin mit dem Geschäft ihrer Wahl. Dann können sie zu dieser Zeit dort einkaufen.
In Kreisen, die stabil unter einer Inzidenz von 50 Fällen pro 100.000 Einwohnern in den letzten 7 Tagen liegen, kann der Einzelhandel vollständig geöffnet werden. Dabei gilt eine Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 qm.
In allen Fällen müssen die Hygiene- und Sicherheitsregeln beachtet werden.

Regionale Öffnungen

Die Möglichkeit weiterer Öffnungen hängt von der Inzidenz in den Kreisen und kreisfreien Städten ab.

In Kreisen und kreisfreien Städte mit einer Inzidenz von stabil unter 50 Fällen pro 100.000 Einwohnern in den letzten 7 Tagen:

  • können Museen, kulturelle Ausstellungen, Gedenkstätten, Bibliotheken und Archive wieder öffnen.
  • ist der Sportbetrieb in kleinen Gruppen mit maximal 10 Personen im Freien auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen möglich.

In Regionen mit einer Inzidenz, die stabil zwischen 50 und 100 liegt, sind zudem folgende Öffnungen möglich:

  • Öffnungen von Museen, kulturellen Ausstellungen, Gedenkstätten, Bibliotheken und Archiven für Besuche nach vorheriger Terminbuchung
  • Individualsport mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt

In Regionen mit mehr als 100 Fällen pro 100.000 Einwohnern sind keine zusätzlichen Öffnungen möglich.

Schulen

In den Kreisen mit einer Inzidenz von unter 50 Fällen kehren ab 8. März auch die Klassen ab Stufe 7 in die Schulen zurück, zunächst in den Wechselunterricht. Das gilt in der Hansestadt Rostock und in Vorpommern-Rügen.
Für Kreise, die stabil zwischen 50 und 100 liegen, sollen bis zum 22.3. Lösungen gefunden werden. Bis dahin soll auch die Möglichkeit von Selbsttests von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern geschaffen werden.
Parallel zu den weiteren Schulöffnungen soll auch schrittweise das Vereinstraining im Kinder- und Jugendbereich im Freien wieder ermöglicht werden. Das Sozialministerium wird dazu ein Konzept vorstellen.

Corona-Schutzmaßnahmen:
Alle anderen Corona-Schutzmaßnahmen sind zunächst verlängert worden.

“Wir haben intensiv beraten. Die Lage ist äußerst schwierig. Wir haben zum einen noch immer hohe Infektionszahlen in der Corona-Pandemie und zum anderen schon lange sehr weitgehende Einschränkungen. Deshalb haben wir uns heute entschlossen, die Schutzmaßnahmen zu verlängern, aber auch Öffnungsschritte vorzunehmen. Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger, weiter achtsam zu sein. Wir müssen gemeinsam alles dafür tun, dass die Corona-Zahlen nicht wieder ansteigen”, erklärte Ministerpräsidentin Schwesig.

Quelle: Pressemitteilung Landesregierung M-V

Gemeinsame Erklärung der Landesregierung, der Landrätin und Landräte und Oberbürgermeister, des Städteund Gemeindetages, des Landkreistages, des DGB-Nord, der Vereinigung der Unternehmensverbände, der Handwerks- und Industrie- und Handelskammern und der Liga der Wohlfahrtsverbände Mecklenburg-Vorpommern, am 5. und 6. März 2021

Hinweis:
Im Zusammenhang mit den Festlegungen des MV-Gipfels bzw. im Nachgang wurden veröffentlicht

2021-03-08 (zuletzt aktualisiert 22.03.2021)

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